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Apothekenstärkungsgesetz
Kooperationsapotheker: Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung
Vor knapp einer Woche hat das Bundeskabinett den Weg frei gemacht für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Im Anschluss hagelte es zwar Kritik – doch es gab auch Zustimmung, nicht zuletzt von der ABDA. Auch beim Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen meint man: Der Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung. Der Verband kündigt bereits an, ein Modellprojekt für Grippeschutzimpfungen in der Apotheke erarbeiten zu wollen.
Der Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der
Vor-Ort-Apotheken hat vorläufig den Segen des Bundeskabinetts. Was nun die angekündigten
Gespräche mit der EU-Kommission bringen werden und was die anschließenden
parlamentarischen Beratungen, muss sich weisen. Auch wenn es deutliche Kritik
an den geplanten Regelungen gibt – ABDA-Präsident Friedemann Schmidt gab sich vergangene Woche einlenkend
und betonte die positiven Aspekte und Chancen des Entwurfs. Weniger gelungene
Regelungen sollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert werden.
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Nun hat sich auch der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) mit deutlich positivem Tenor zu Wort gemeldet. Das Apothekenstärkungsgesetz weise in die richtige Richtung, heißt es in einer Pressemitteilung: „Die Rahmenbedingungen für Apotheken haben sich leicht verbessert und sollten aus Sicht des BVDAK nun dringend mit zukunftsfähigen Konzepten umgesetzt werden.“ Der BVDAK sieht in dem Entwurf auch viele seiner eigenen Anregungen aufgenommen.
So würdigt der BVDAK, dass das Bundesgesundheitsministerium
beim neuen Rx-Boni-Verbot, das künftig im Sozialrecht verankert sein
soll, die
Begründung nochmals nachgebessert hat, um sie europarechtlich möglichst
gut
abzusichern. Denn hier habe der Verband von Anfang an der
Europafestigkeit der
Regelung gezweifelt. „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erreichte damit zwar nicht die beste Lösung, jedoch begrüßt
der BVDAK die Bemühungen um einen fairen
Wettbewerb zwischen Apotheke vor Ort und ausländischen
Versandapotheken“, heißt es in der Meldung.
Der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann sieht jedoch noch
Diskussionsbedarf: „Die Arzneimittelpreisbindung sollte nicht nur für
in- und
ausländische Versandapotheken, sondern genauso für gesetzlich
Versicherte und Privatversicherte gelten.“
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