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Satzungsleistungen
Druck auf Homöopathie-Erstattung wächst – Industrie hält dagegen
BAH/BPI: Frankreich-Entscheidung nicht auf Deutschland übertragen!
Die Pharmaindustrie warnt allerdings davor, die Debatte in Frankreich auf Deutschland zu übertragen. In einem gemeinsamen Statement erklärten der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) und der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI):
Diese Änderung in Frankreich ist auf die Situation in Deutschland nicht übertragbar. Bei uns werden seit 2004 grundsätzlich alle nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, einschließlich der Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen (Phytotherapie, Anthroposophie und Homöopathie) von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr erstattet. Seit 2012 können gesetzliche Krankenkassen im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen jeweils autonom entscheiden, ob sie unter anderem die Kosten für die Behandlung mit Arzneimitteln der Besonderen Therapierichtungen bis zu einem bestimmten, gedeckelten Betrag erstatten. Dadurch hat der deutsche Gesetzgeber ganz bewusst den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gestärkt und den Patienten die Möglichkeit gegeben, eine differenzierte Auswahl ihrer Krankenkasse vorzunehmen.“
Beide Verbände weisen zudem darauf hin, dass auch in Frankreich das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und die Therapiefreiheit des Arztes weiterhin unberührt bleiben. „Die französische Gesundheitsministerin betonte, dass die Verschreibung homöopathischer Arzneimittel in Frankreich durch die rund 20.000 homöopathisch ausgebildeten Ärzte hiervon unbeeinträchtigt bleibt und dass sie den Wunsch der Bevölkerung nach diesen Therapien versteht“, so BAH und BPI.
3 Kommentare
Immer dieser whataboutism
von Dennis am 15.07.2019 um 14:18 Uhr
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Ist das schon das Sommerloch?
von Hummelmann am 13.07.2019 um 13:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Ist das schon das Sommerloch
von Mike Keszler am 15.07.2019 um 10:34 Uhr
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