AkdÄ zu Migräne-Antikörper

Verträgliche Migräne-Prophylaxe mit Erenumab, Fremanezumab und Galcanezumab

Berlin / Stuttgart - 10.07.2019, 16:15 Uhr

Besser verträglich und eine bessere Adhärenz – das sind die Vorteile der neuen CGRP-Antikörper. Fremanezumab kann darüber hinaus noch mit einer rein vierteljährlichen Anwendung punkten. (m / Foto: imago images / PhotoAlto)

Besser verträglich und eine bessere Adhärenz – das sind die Vorteile der neuen CGRP-Antikörper. Fremanezumab kann darüber hinaus noch mit einer rein vierteljährlichen Anwendung punkten. (m / Foto: imago images / PhotoAlto)


Fremanezumab: nur alle drei Monate

Als einziger der verfügbaren Antikörper bietet Fremanezumab neben der monatlichen subkutanen Applikation auch die vierteljährliche Injektion an. Erenumab und Galcanezum hingegen sind nur für ein einmonatliches Dosierintervall zugelassen. Welcher der Antikörper nun der „beste" ist, lässt sich aktuell nicht sagen, denn es gibt keinen direkten Vergleich der drei verfügbaren Antikörper Erenumab, Galcanezumab und Fremanezumab.

Kardiovaskuläres Risikopotenzial?

Zu bedenken gibt die AkdÄ, dass CGRP als ausgeprägter Vasodilatator „theoretisch das Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse, das bei Migräne ohnehin gering erhöht ist“ birgt. Die verfügbaren Studien hätten zwar keine eindeutigen Hinweise auf ein erhöhtes kardiovaskuläres Risiko ergeben, jedoch seien auch Patienten über 70 Jahre oder mit kardiovaskulären Ereignissen in der Vorgeschichte ausgeschlossen gewesen. „Die Risiken einer langfristigen Blockade von CGRP mit Fremanezumab – insbesondere hinsichtlich kardiovaskulärer Nebenwirkungen – können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden“, so die AkdÄ.

Nutzenbewertung läuft bereits

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte bereits am 15. Mai das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der frühen Nutzenbewertung von Fremanezumab, die endgültige Entscheidung soll bis November vorliegen. Erenumab – der erste CGRP-Rezeptor-Antikörper hat diesen Prozess bereits erfolgreich überstanden. Der G-BA attestierte Aimovig® am 2. Mai 2019 einen beträchtlichen Zusatznutzen, allerdings nicht für alle Migränepatienten. 

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Der G-BA folgte mit seinem Beschluss der Empfehlung des IQWiG und sah diesen „beträchtlichen Zusatznutzen“ von Erenumab nur für austherapierte Migräniker unter Best Supportive Care (BSC), bei denen zuvor mindestens fünf Therapien zur Migräneprophylaxe erfolglos waren (oder nicht vertragen/kontraindiziert waren). Auch die AkdÄ prescht beim Einsatz von Fremanezumab beziehungsweise auch bei Erenumab und Galcanezumab nicht forsch nach vorn. Ihre Empfehlung lautet: „Der Einsatz von Fremanezumab sollte (...) vorerst nur nach Versagen anderer Arzneimittel zur Migräneprophylaxe oder bei deren Unverträglichkeit erfolgen.“

Bemängelt hatte das IQWiG unter anderem, dass vergleichende Studien von Erenumab zu anderen in der Migräneprophylaxe eingesetzten Wirkstoffen fehlen – das holt Novartis derzeit nach. Der Aimovig-Hersteller prüft gerade in HER-MES Erenumab gegen Topiramat.

Für Galcanezumab hat das IQWiG am 1. Juli 2019 seine Einschätzung abgegeben. Als vierter und letzter CGRP-Antikörper hängt derzeit noch Eptinezumab (Alder Biopharmaceuticals) in der Pipeline – die Zulassung ist weder bei der FDA noch bei der EMA beantragt.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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