Wichtig: Das nächstpreisgünstige Arzneimittel muss Schritt
für Schritt ermittelt werden.
Beispiele:
- 1 Arzneimittel à 20,00 Euro (nicht verfügbar)
- 1 Arzneimittel à 21,00 Euro (nicht verfügbar)
- 1 Arzneimittel à 22,00 Euro (nicht verfügbar)
- 1 Arzneimittel à 23,00 Euro (nicht verfügbar)
- 2 Arzneimittel à 24,00 Euro (lieferfähig???)
- 1 Arzneimittel à 25,00 Euro (lieferfähig???)
Die vier preisgünstigsten Arzneimittel sind nicht verfügbar. Eines der Arzneimittel für 24 Euro ist lieferbar --> das für 24,00 Euro muss abgegeben. Sind auch diese nicht verfügbar, kann das für 25 Euro abgegeben werden. Und so geht es Schritt für Schritt weiter. Bis zum Preisanker.
Pharmazeutische Bedenken, Akutversorgung und
Nicht-Verfügbarkeit erweitern nicht den Auswahlbereich. Das nächstgünstigste
Präparat kommt erst in Frage, wenn keines der vier günstigsten verfügbar oder geeignet
ist.
- 1 Arzneimittel à 20,00 Euro (nicht verfügbar)
- 1 Arzneimittel à 21,00 Euro (lieferfähig)
- 1 Arzneimittel à 22,00 Euro (nicht verfügbar)
- 1 Arzneimittel à 23,00 Euro (lieferfähig)
- 2 Arzneimittel à 24,00 Euro (lieferfähig)
- 1 Arzneimittel à 25,00 Euro (lieferfähig)
Der Auswahlbereich umfasst theoretisch die Arzneimittel à 20,00
Euro, à 21,00 Euro, à 22,00 Euro oder à 23,00 Euro. Lieferfähig sind nur zwei
davon, die muss die Apotheke aber abgeben. Nur wenn keines der vier
preisgünstigsten abgegeben werden kann, darf das fünftgünstigste Arzneimittel
(hier also eines der Arzneimittel à 24,00 Euro) zur Abgabe kommen.
1 Kommentar
Bei dieser Generika Wechselei ...
von Kritiker am 06.07.2019 um 17:30 Uhr
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