Der neue Rahmenvertrag

Die vier preisgünstigsten Arzneimittel

Stuttgart - 05.07.2019, 09:00 Uhr

Die vier preisgünstigsten Arzneimittel hat man zur Verfügung im Generikamarkt, wenn es keinen Rabattvertrag gibt oder der Rabattartikel nicht abgegeben werden kann. (m / Foto: Matthias Geipel / stock.adobe.com)

Die vier preisgünstigsten Arzneimittel hat man zur Verfügung im Generikamarkt, wenn es keinen Rabattvertrag gibt oder der Rabattartikel nicht abgegeben werden kann. (m / Foto: Matthias Geipel / stock.adobe.com)


Keines der vier Preisgünstigsten lieferbar, Akutversorgung oder pharmazeutische Bedenken 

Und wenn keines der vier Preisgünstigsten lieferbar ist, es dringend ist oder es pharmazeutische Bedenken gibt? Dann muss die Apotheke das nächstpreisgünstige, verfügbare Arzneimittel abgeben und die entsprechenden Sonderkennzeichen angeben.

3: Nicht-Verfügbarkeit eines preisgünstigen Artikels oder Abweichung von der Importabgabe 

4: Nicht-Verfügbarkeit eines Rabattarzneimittels sowie eines preisgünstigen oder Nicht-Verfügbarkeit eines Rabattarzneimittels sowie Abweichung von der Importabgabe

6: Nicht-Abgabe eines Rabattarzneimittels sowie eines preisgünstigen bei Akutversorgung oder Nicht-Abgabe eines Rabattarzneimittels sowie Abweichung von der Importabgabe bei Akutversorgung

9: Nicht-Abgabe eines Rabattarzneimittels sowie eines preisgünstigen bei pharmazeutischen Bedenken oder Nicht-Abgabe eines Rabattarzneimittels sowie Abweichung von der Importabgabe bei pharmazeutischen Bedenken

Wichtig: Das nächstpreisgünstige Arzneimittel muss Schritt für Schritt ermittelt werden. 

Beispiele:

  • 1 Arzneimittel à 20,00 Euro (nicht verfügbar)
  • 1 Arzneimittel à 21,00 Euro (nicht verfügbar)
  • 1 Arzneimittel à 22,00 Euro (nicht verfügbar)
  • 1 Arzneimittel à 23,00 Euro (nicht verfügbar)
  • 2 Arzneimittel à 24,00 Euro (lieferfähig???)
  • 1 Arzneimittel à 25,00 Euro (lieferfähig???)

Die vier preisgünstigsten Arzneimittel sind nicht verfügbar. Eines der Arzneimittel für 24 Euro ist lieferbar --> das für 24,00 Euro muss abgegeben. Sind auch diese nicht verfügbar, kann das für 25 Euro abgegeben werden. Und so geht es Schritt für Schritt weiter. Bis zum Preisanker.

Pharmazeutische Bedenken, Akutversorgung und Nicht-Verfügbarkeit erweitern nicht den Auswahlbereich. Das nächstgünstigste Präparat kommt erst in Frage, wenn keines der vier günstigsten verfügbar oder geeignet ist. 

  • 1 Arzneimittel à 20,00 Euro (nicht verfügbar)
  • 1 Arzneimittel à 21,00 Euro (lieferfähig)
  • 1 Arzneimittel à 22,00 Euro (nicht verfügbar)
  • 1 Arzneimittel à 23,00 Euro (lieferfähig)
  • 2 Arzneimittel à 24,00 Euro (lieferfähig)
  • 1 Arzneimittel à 25,00 Euro (lieferfähig)

Der Auswahlbereich umfasst theoretisch die Arzneimittel à 20,00 Euro, à 21,00 Euro, à 22,00 Euro oder à 23,00 Euro. Lieferfähig sind nur zwei davon, die muss die Apotheke aber abgeben. Nur wenn keines der vier preisgünstigsten abgegeben werden kann, darf das fünftgünstigste Arzneimittel (hier also eines der Arzneimittel à 24,00 Euro) zur Abgabe kommen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Bei dieser Generika Wechselei ...

von Kritiker am 06.07.2019 um 17:30 Uhr

... müssen doch zwangsläufig immer mehr GKV Versicherte explodieren?

Angenommen, GKV Versicherte explodieren mit der Aussage, sie lassen sich diese Generika Wechselei nicht mehr bieten oder sie wollen den mutmasslichen China Ramsch nicht mehr xxessen.

Welche Handlungsoptionen hat die Apotheke dann noch?

Mit Begründung "Pharmazeutische Bedenken" oder "fehlende Compliance" das Originalpräparat aushändigen führt ja vermutlich zum Retax.

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