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Empfehlung der Obersten Gesundheitsbehörde
Daumen runter für die Erstattung von Homöopathika in Frankreich
Einzigartiges Verfahren
Die Oberste Gesundheitsbehörde bezeichnet das Verfahren in vielerlei Hinsicht als einzigartig. Zum ersten Mal wurden homöopathische Arzneimittel in ihrer Gesamtheit beurteilt. Insgesamt ging es in dem Verfahren um rund 1.200 Präparate (unverdünnte homöopathische Einzelmittel). Die HAS sichtete nach eigenen Angaben mehr als 1.000 Studien aus wissenschaftlichen Publikationen, davon 364 systematische Reviews und Metaanalysen sowie 517 randomisierte kontrollierte Studien, von denen am Ende aber nur 37 den geforderten Qualitätskriterien entsprachen. Die Recherchen deckten einen Zeitraum von zwanzig Jahren ab (2000 bis 2019). Außerdem wurden 29 Stakeholder-Beiträge aus der öffentlichen Konsultation vom 13. Dezember 2018 bis zum 27. Januar 2019 sowie die Eingaben der drei Herstellerfirmen, die die entsprechenden Arzneimittel in Frankreich vermarkten (Boiron, Lehning-Rocal und Weleda) berücksichtigt.
24 Symptome oder Krankheiten beleuchtet
Nach
diesem riesigen wissenschaftlichen Rundumschlag ist die Entscheidung der HAS
nun gefallen. Die Wirksamkeit sei nicht ausreichend nachgewiesen, um die
weitere Erstattung der Mittel zu rechtfertigen, so die Schlussfolgerung der
Transparenzkommission. Es gebe keine Hinweise auf eine Wirksamkeit in den 24
untersuchten Symptomen oder Krankheiten, darunter postoperative Schmerzen,
Vorbeugung von Entzündungen, Kopfschmerzen und Migräne, Asthma, Infektionen der
Atemwege, allergische Rhinitis, Angstzustände, Depressionen, Schlafstörungen,
Erkrankungen des Bewegungsapparates, Durchfall und viele mehr. Weiterhin kritisiert
die Kommission methodische Mängel in den Studien und dass diese die Bevölkerung
nur unzureichend abbildeten. Außerdem gebe es keine aussagekräftige Studie zur
Lebensqualität von Patienten, die die Medikamente einnehmen, ebenso wenig wie
zu den Auswirkungen auf den Konsum anderer Arzneimittel und die öffentliche
Gesundheit im Allgemeinen.
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