Empfehlung der Obersten Gesundheitsbehörde

Daumen runter für die Erstattung von Homöopathika in Frankreich

Remagen - 01.07.2019, 09:00 Uhr

Schlechte Zeiten für Homöopathie in Frankreich: Die Transparenzkommission der Obersten Gesundheitsbehörde (HAS) ist nach einer eingehenden Evaluierung der Datenlage zu dem Schluss gekommen, dass keine ausreichenden Wirksamkeitsnachweise für die Arzneimittelgruppe vorliegen. (r / Foto: Marc Roche / stock.adobe.com)

Schlechte Zeiten für Homöopathie in Frankreich: Die Transparenzkommission der Obersten Gesundheitsbehörde (HAS) ist nach einer eingehenden Evaluierung der Datenlage zu dem Schluss gekommen, dass keine ausreichenden Wirksamkeitsnachweise für die Arzneimittelgruppe vorliegen. (r / Foto: Marc Roche / stock.adobe.com)


Die Zitterpartie um die weitere Erstattung homöopathischer Arzneimittel durch die nationale Krankenversicherung in Frankreich nähert sich ihrem Ende, und das Ergebnis sieht negativ aus. Die Transparenzkommission der Obersten Gesundheitsbehörde (HAS) ist nach einer eingehenden Evaluierung der Datenlage zu dem Schluss gekommen, dass keine ausreichenden Wirksamkeitsnachweise für die Arzneimittelgruppe vorliegen

Wenn es um die Rechtfertigung der Erstattung geht, sind homöopathische Arzneimittel sehr „speziell“. Während die HTA-Institutionen, wie die französische Haute Autorité de Santé (HAS) sich bei zugelassenen Arzneimitteln wenigstens darauf verlassen können, dass die Medikamente wirksam sind  – sonst wären sie nicht zugelassen – trifft das bei Homöopathika nicht unbedingt zu. Nach dem erleichterten Registrierungsverfahren, dass überall in der EU implementiert ist, reicht bei homöopathischen Arzneimitteln, die keine „allgemeingültige“ Indikation beanspruchen, ein abgespecktes Dossier, um die Verkehrsfähigkeit zu erlangen. Unterlagen zur Wirksamkeit brauchen nicht vorgelegt zu werden. Was wem wofür verschrieben wird, entscheidet der Arzt. Dies entspricht dem Prinzip der Homöopathie. 

Über 120 Millionen Euro für Homöopathika

In Frankreich werden diese Arzneimittel bisher zu 30 Prozent von den Krankenkassen übernommen, Im Jahr 2018 hat die Krankenversicherung 126,8 Millionen Euro für Homöopathika erstattet. Jeder zehnte Franzose verwendet sie. Für Marken-Homöopathika mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung haben die Hersteller nach Angaben der HAS bisher nie die Erstattung beantragt. Die Patienten bekommen diese direkt in der Apotheke und zahlen sie auch selbst. Im letzten Jahr hatte sich das Ministerium für Solidarität und Gesundheit an die HAS gewandt. Sie sollte den Nutzen der derzeit erstattungsfähigen homöopathischen Arzneimittel beurteilen. In der hierfür zuständigen Transparenzkommission der HAS sind Ärzte, Apotheker, Epidemiologen, Methodologen, aber auch Patienten und Anwender vertreten.  



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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