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Generika- und Importmarkt, Abgabereihenfolge
Fragen und Antworten zum neuen Rahmenvertrag (Teil 1)
Abgaberangfolge: Was hat es damit auf sich?
Erste Grundregel der Abgaberangfolge:
Rabattvertrag sticht immer alles, das ist sozusagen der höchste Trumpf. Verankert ist das in § 11 des neuen Rahmenvertrags.
Zum Beispiel ist bei einer namentlichen Verordnung mit Aut-idem-Kreuz ein rabattierter Import bevorzugt abzugeben. Auch bei Wirkstoffen der Substitutionsausschlussliste hätte ein rabattierter Import Vorrang vor einem nicht-rabattierten Original, weil Import und Original als identisch angesehen werden.
Wenn es keinen Rabattvertrag gibt oder dieser aus irgendwelchen Gründen (pharmazeutische Bedenken oder nicht verfügbar) nicht erfüllt werden kann?
Dann kommen der Generika- und Import-Markt ins Spiel.
Die vier preisgünstigsten Arzneimittel
Szenario 1: Eine Verordnung aus dem Generikamarkt, kein Rabattvertrag oder Rabattvertrag nicht erfüllbar. § 12 des
Rahmenvertrags kommt zum Tragen.
Es kann eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel (bisher waren es drei) abgegeben werden. Das namentlich verordnete ist nicht mehr unbedingt dabei, nur wenn es zu den vier preisgünstigsten gehört. Ist keines der vier preisgünstigsten Mittel verfügbar oder geeignet, muss das nächstgünstigste abgegeben werden (mit entsprechender Sonder-PZN).
Wichtig: Der Arzt setzt mit seiner Verordnung den Preisanker. Das abgegebene Präparat darf nicht teurer sein als das namentlich verordnete. Das kann dazu führen, dass weniger Präparate zur Auswahl stehen, weil zum Beispiel das zweitgünstigste verordnet ist. Das dritt- und das viertgünstigste dürfen dann eigentlich nicht abgegeben werden.
Auch noch wichtig und neu: Zur Beurteilung, was preisgünstig ist, wird nicht mehr der AVP (Apothekenverkaufspreis) herangezogen, sondern der AVP abzüglich des Herstellerabschlags (wie es bei den Importen bisher schon üblich war).
Und wenn nichts im erlaubten Bereich geht? Rücksprache mit dem Arzt, dass er die wirtschaftliche Verantwortung für ein teureres Präparat trägt. Dies muss die Apotheke auf dem Rezept dokumentieren und abzeichnen.
10 Kommentare
@ Dr. Schabik
von Dietmar Roth, Rottenburg am 27.06.2019 um 10:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Verbandsarbeit @ D. Roth
von J. Hsieh am 30.06.2019 um 10:51 Uhr
AW: @ Dr. Schabik
von Dr. Ralf Schabik am 13.07.2019 um 21:59 Uhr
Nutzen
von Thomas Kerlag am 27.06.2019 um 8:09 Uhr
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Bürokratiemonster
von Anke am 25.06.2019 um 22:08 Uhr
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Es war einmal.......
von Dr. Dietmar Roth, Rottenburg am 25.06.2019 um 9:28 Uhr
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AW: Es war einmal
von Dr. Ralf Schabik am 26.06.2019 um 20:58 Uhr
AW: Es war einmal
von Claudia Keuler am 01.07.2019 um 22:15 Uhr
wie lange noch?
von Nachdenker am 25.06.2019 um 8:30 Uhr
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AW: wie lange noch
von Dirk Krüger am 25.06.2019 um 8:55 Uhr
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