Darf eine Apotheke ein Arzneimittel ohne vorherige Verifizierung abgeben, falls z.B. das Internet oder der Strom ausfällt?
Bei vorübergehenden technischen Störungen zum Zeitpunkt der Abgabe ist es erlaubt, Arzneimittel abzugeben und die Verifizierung und Ausbuchung nachträglich durchzuführen, sobald die Störungen behoben sind. Dafür muss die Seriennummer und der Produktcode bei der Abgabe notiert (oder der DataMatrixCode abfotografiert) und die Packung nachträglich manuell ausgebucht werden. Für den Fall eines alleinigen Ausfalls des Internets kann Ihr Apothekensoftwarehaus auch eine Komfortfunktion vorsehen, bei der der gescannte Produktcode im System gespeichert und nach Wiederherstellung einer Internetverbindung automatisch nachträglich ausgebucht wird. Den Betriebsstatus der securPharm-Teilsysteme können Sie unter www.securpharm-status.de nachvollziehen.
6 Kommentare
Die Securpharm Website meldet
von Rita Längert am 14.06.2019 um 13:18 Uhr
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Aufwand!!!
von Jan Kusterer am 14.06.2019 um 12:18 Uhr
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Besser umsatteln
von ratatosk am 14.06.2019 um 8:54 Uhr
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Ob Ihr wirklich richtig steht, seht Ihr wenn da Licht ausgeht !
von Pharma-Irrsinn 2019 am 13.06.2019 um 19:02 Uhr
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AW: Ob Ihr wirklich richtig steht, seht Ihr
von Matthias am 13.06.2019 um 20:39 Uhr
Kann ja mal vorkommen?
von Stefan Schwenzer am 13.06.2019 um 18:32 Uhr
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