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Ist ein Wechsel auf eine andere Pille sinnvoll?
Das „venöse und arterielle Thromboserisiko für Zoely®“ werde derzeit in einer Post Authorization Safety Study (PASS) untersucht, schrieb MSD an DAZ.online. Da für 17β-estradiolhaltige kombinierte orale Kontrazeptiva (KOK) aktuell noch keine epidemiologischen Daten vorliegen, würden derzeit die Gegenanzeigen für ethinylestradiolhaltige KOK laut MSD auch für die Anwendung von Zoely® als übertragbar erachtet. Das geht auch aus einem Rote-Hand-Brief vom Januar 2014 hervor, der verschickt wurde, um über die „Ergebnisse einer europaweiten Bewertung und über die jüngsten Erkenntnisse zur Evidenz des Thromboembolie-Risikos in Verbindung mit bestimmten kombinierten hormonalen Kontrazeptiva (KHK)“ zu informieren. Unter KHK versteht man dort: Pillen, die Ethinylestradiol oder Estradiol plus Chlormadinon, Desogestrel, Dienogest, Drospirenon, Etonogestrel, Gestoden, Nomegestrol, Norelgestromin oder Norgestimat enthalten.
Ein Wechsel auf ein anderes Präparat mit bekanntem Risiko könnte also möglicherweise – sofern es vertragen wird – sogar sinnvoll sein. Grundsätzlich bedingen bei KHK ganz allgemein sowohl die Estrogen- als auch die Gestagen-Komponente ein erhöhtes Thromboserisiko. Somit ist grundsätzlich zu Präparaten mit möglichst niedriger Estrogendosis zu raten. Was die Gestagenkomponente betrifft, so scheinen Pillen mit Levonorgestrel (das als Referenz dient) oder Norgestimat beziehungsweise Norethisteron die geringste Risikoerhöhung mit sich zu bringen.
Wenn es „natürliches“ Estradiol sein soll
Wer auf der Suche nach einem Präparat ist, das ebenfalls Estradiol enthält – allerdings als Valerat – könnte mit seinem Arzt besprechen, ob eventuell ein Wechsel auf die Qlaira® von Jenapharm eine Option darstellt. Estradiolvalerat ist laut Jenapharm die veresterte Form des natürlichen 17ß-Estradiols. Es werde rasch und vollständig resorbiert und zu natürlichem Estradiol hydrolysiert. Es handelt sich allerdings um ein 5-Phasen-Präparat.
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Als Gestagen ist Dienogest enthalten. Das Risiko venöser Thromboembolien ist also auch hier unklar. Außerdem ist Qlaira® nicht nur zur oralen Kontrazeption allein zugelassen, sondern auch „zur Behandlung starker Menstruationsblutungen ohne organische Ursache bei Frauen, die eine orale Kontrazeption wünschen.“
2 Kommentare
Vorrat
von Nadine am 25.11.2019 um 18:51 Uhr
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AW: Vorrat
von Nadia am 26.01.2020 um 22:20 Uhr
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