- DAZ.online
- News
- Wirtschaft
- „Der Patient darf beim ...
E-Rezept-Strategie der ABDA
„Der Patient darf beim E-Rezept nicht zum Beifahrer werden“
Am gestrigen Mittwoch war bekannt geworden, dass nun auch die
Standesvertretung der Apotheker in den Markt der Patienten-Apps einsteigt. Im
Gegensatz zu den anderen Mitbewerbern wirbt die ABDA aber insbesondere mit der
Nutzung des E-Rezeptes. Der IT-Chef der ABDA, Sören Friedrich, hat am heutigen
Donnerstag auf dem DAV-Wirtschaftsforum Details der neuen App
vorgestellt und unter anderem dargelegt, was das Angebot von anderen im Markt unterscheidet.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte am gestrigen Mittwoch auf dem DAV-Wirtschaftsforum bekanntgegeben, dass er in den Markt der Patienten-Apps eingestiegen ist. Inzwischen gibt es die Internetseite www.dav-app.de, auf der der Verband seine App erklärt und bei Apothekern dafür wirbt, sich schon jetzt zu registrieren. Noch ist die Applikation aber nicht zu nutzen: Erst Ende 2019 bzw. Anfang 2020 soll die App, deren Namen derzeit noch nicht bekannt ist, online genutzt werden können.
Mehr zum Thema
Die Wettbewerbsstrategie der ABDA ist klar: Denn im Gegensatz zu den Wettbewerbern Noweda/Burda, die ihre App „IhreApotheken.de“ bereits vor einigen Wochen gelauncht hatten, wirbt der DAV mit der Nutzung des E-Rezepts. Der Verband ist in der Gematik federführend beteiligt an der Einführung des E-Rezepts. Bis Juni 2020 sollen Apotheker, Kassen und Ärzte nötige Verträge und Regelungen ändern, damit es digitale Verordnungen geben kann. Danach kann das E-Rezept flächendeckend Schritt für Schritt realisiert werden. Der DAV ist an dieser Umsetzung direkt beteiligt und will Apotheker und Patienten schon jetzt dazu motivieren, bei der Nutzung der digitalen Verordnungen auf die hauseigene App zu setzen.
Der bei der ABDA für alle IT- und Telematik-Themen zuständige Fachmann Sören Friedrich hat die E-Rezept-Pläne der ABDA am heutigen Donnerstag beim DAV-Wirtschaftsforum genauer vorgestellt.
Die Grundstruktur: Friedrich erläuterte zunächst, wie die „Transportwege“ des E-Rezepts sein sollen. Der Arzt verordnet das Arzneimittel und stellt es via Telematikinfrastruktur (TI), die derzeit noch aufgebaut wird, auf einen zentralen Server. Gleichzeitig kann der Patient das E-Rezept natürlich auch selbst verlangen. In diesem Fall stellt der Mediziner das E-Rezept dem Patienten digital zur Verfügung. Im ersten Fall, bei dem das E-Rezept aus der TI heruntergeladen werden muss, soll der Patient sich eine Apotheke aussuchen und das Herunterladen der Verordnung durch die Eingabe seiner eGK ermöglichen. Im zweiten Fall bringt der Patient das E-Rezept, etwa mit der DAV-App, selbst in die Apotheke, indem er es an seine gewünschte Apotheke überträgt.
Die Rolle des Patienten: Friedrich betonte, dass es erst durch die DAV-App möglich werde, dass der Patient aus der „Beifahrerrolle“ herauskommt. Denn: „Ohne Leistungserbringer kann der Patient nichts machen, er kann sein E-Rezept nicht löschen, ansehen oder beispielsweise schon bei einer Apotheke vorbestellen.“ Der Patient brauche aber vor der Einlösung in der Apotheke Informationen über seine Verordnung und müsse auch in der Lage sein, es zu löschen – schließlich könne man ein Papierrezept ja auch einfach wieder zerreißen, so Friedrich.
1 Kommentar
aponet II?
von Christian Timme am 10.05.2019 um 3:15 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.