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Haushaltsentwurf
2020: Die ABDA will 313.000 Euro mehr von ihren Mitgliedern
Im vergangenen Jahr hatte die ABDA versprochen, die Mitgliedsbeiträge für das Geschäftsjahr 2020 nicht oder nur minimal zu erhöhen. Schließlich hatten sich insbesondere einige Apothekerkammern zuvor über das „Kosten-Ertrag-Verhältnis“ ihrer Berliner Standesvertretung beschwert. Aus einem Haushaltsentwurf für 2020, der DAZ.online vorliegt, geht hervor, dass die ABDA nun aber erneut eine Beitragserhöhung plant – um rund 1,8 Prozent. Die Standesvertretung erklärt das mit dem Inflationsausgleich.
Die ABDA plant für das Jahr 2020 erneut mit einem größeren Haushalt. Aus einem ersten Haushaltsentwurf, der DAZ.online vorliegt, geht hervor, dass die Standesvertretung der Apotheker im kommenden Jahr knapp 19,91 Millionen Euro einplanen will. Gesichert ist diese Summe noch nicht: Das Papier muss noch durch mehrere Gremien, darunter der Gesamtvorstand, dem alle Chefs der Landesapothekerkammern und –verbände angehören sowie die ABDA-Mitgliederversammlung, die den Haushaltsentwurf offiziell beschließen muss.
Sollten die ABDA-Gremien diese Summe durchwinken, würde das einer Erhöhung um etwa 810.000 Euro im Vergleich zum Haushalt 2019 bedeuten. Die Haushaltserhöhung will die ABDA im Wesentlichen über Einnahmen aus der Vermögensverwaltung und höhere Mitgliedsbeiträge finanzieren. Über die Einnahmen aus der Vermögensverwaltung sollen 2020 laut Entwurf knappe 500.000 Euro zusätzlich in die Kassen gespült werden. Die Beiträge der Kammern und Verbände sollen um knapp 313.000 Euro erhöht werden, das entspricht einem Plus von knapp 1,8 Prozent. Konkret sollen die Kammern und Verbände im kommenden Jahr rund 17,7 Millionen Euro an die ABDA überweisen, in diesem Jahr sind es rund 17,38 Millionen Euro.
Die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge um 1,8 Prozent erklärt die ABDA mit dem Inflationsausgleich. Wörtlich heißt es in der Kommentierung: „Die Beitragserhöhung gegenüber dem Haushaltsansatz 2019 folgt dem durch die befassten Gremien favorisierten Szenario in Höhe eines Inflationsausgleiches.“
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Obwohl die Erhöhung gegenüber der Anpassung im Vorjahr moderater ausfällt, überrascht sie. Denn im vergangenen Jahr hatte es im Vorfeld des Beschlusses der Mitgliederversammlung heftige Proteste gegen die Beitragserhöhungen gegeben. Insbesondere die Kammern störte das ungebremste Wachstum bei den Mitgliedsbeiträgen (plus 23 Prozent in sechs Jahren) sowie das „Beiträge-Leistungs-Verhältnis“ der ABDA.
Das E-Rezept steigert die Personalausgaben
Der Ton war teilweise schroff: Hamburgs Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen verglich die ABDA mit „Würgeschlangen“, Brandenburgs Kammerpräsident Dobbert warf der ABDA vor, „gemeinschaftlich abgetaucht“ zu sein und die Kammer Schleswig-Holstein verabschiedete eine Resolution, in der der ABDA ein Ultimatum gesetzt wurde. Auf diesen Protest hin hatte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt nach der Mitgliederversammlung im vergangenen Juni erklärt: „Wir haben uns daraufhin verpflichtet, jede einzelne Position im Haushalt nochmals kritisch anzuschauen und in eine Phase der Konsolidierung einzutreten.“
Was sind die Ausgabenfaktoren?
Wofür sollen die zusätzlich generierten Gelder genutzt werden? Größter Ausgabenfaktor bei der ABDA bleiben die Ausgaben fürs Personal, also die Löhne der Hauptamtlichen und die Vergütungen der ehrenamtlich tätigen Apotheker, wie etwa Aufwandsentschädigungen oder Reisekosten. Den größten Zuwachs gibt es wieder einmal bei den Gehältern der hauptamtlichen ABDA-Mitarbeiter: 411.000 Euro will die ABDA hier mehr ausgaben. Die Aufwandsentschädigungen für die apothekerliche ABDA-Spitze steigen nur leicht um knapp 8.000 Euro auf dann insgesamt 470.000 Euro.
Die Ausgaben für die PR-
und Öffentlichkeitsarbeit sollen relativ stabil bleiben: Rund 3,82 Millionen
Euro plant die ABDA dafür ein, das entspricht einem Anstieg um rund 75.000
Euro. Für das Datenpanel, bei dem die ABDA mit Hilfe der Apotheker einen eigenen Datensatz zur Situation der Apotheken aufbauen will, sollen im kommenden Jahr 280.000 Euro eingeplant werden.
Was die Steigerungen beim Personal betrifft, so will die ABDA erneut neue Mitarbeiter einstellen. Im Haushaltsentwurf ist von einer neuen Assistenzstelle im Rechtsbereich, einer Sachbearbeitungsstelle in der AMK sowie einer neuen Referentenstelle in der AMK die Rede. Der größte Ausgabenfaktor beim Personal könnte sich aber durch das E-Rezept ergeben. Erst heute hatte die ABDA mitgeteilt, dass der Deutsche Apothekerverband beim Thema E-Rezept die Federführung innerhalb der Gematik übernehmen werde. Aus dem Haushaltsentwurf geht nun hervor, dass dafür „zwei IT-Architekten“ eingestellt werden sollen.
9 Kommentare
Bei aller Kritik . . .
von Uwe Hansmann am 08.05.2019 um 6:58 Uhr
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AW: Bei aller Kritik
von Kleiner Apotheker am 08.05.2019 um 8:19 Uhr
AW: Nutzen ?
von Stefan Haydn am 09.05.2019 um 19:24 Uhr
Peanuts
von Wolfgang Müller am 08.05.2019 um 0:21 Uhr
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Erhöhung
von Conny am 07.05.2019 um 23:01 Uhr
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Das hammer uns verdient...
von Stefan Meinhardt am 07.05.2019 um 22:15 Uhr
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Das Datenpanel.....
von gabriela aures am 07.05.2019 um 19:56 Uhr
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Inflationsausgleich
von Edi am 07.05.2019 um 18:00 Uhr
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Inflationsausgleich?
von Andreas Dömling am 07.05.2019 um 17:57 Uhr
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