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ABDA-Mitgliederversammlung
Soll das Rx-Versandverbot in die ABDA-Stellungnahme?
Zur Stunde tagt die ABDA-Mitgliederversammlung in Berlin. Erst vor wenigen Tagen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erneut für Gesprächsstoff bei den Apothekern gesorgt: In einer Mitteilung an die EU-Kommission bekräftigt sein Ministerium, dass die Streichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots aus dem AMG schon bald umgesetzt werden soll. Nach Informationen von DAZ.online fordern zahlreiche ABDA-Mitglieder, jetzt zum Rx-Versandverbot zurückzukehren. Doch die ABDA-Spitze weist darauf hin, dass man sich damit komplett aus dem laufenden Gesetzgebungsverfahren ausklinken würde.
Rund 150 Delegierte der ABDA-Mitgliederversammlung beraten inzwischen seit mehr als fünf Stunden über die Stellungnahme der ABDA zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz. Der wichtigste und zugleich umstrittenste Tagesordnungspunkt ist die geplante Streichung des § 78 Absatz 1 Satz 4 aus dem Arzneimittelgesetz (AMG). Der Satz enthält die Vorgabe, dass sich auch EU-Versender an die Rx-Preisbindung halten müssen. Das BMG hat erst kürzlich in einer Mitteilung an die EU-Kommission bekräftigt, diesen Satz streichen zu wollen und ihn durch ein Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch (SGB) V zu ersetzen. Hintergrund ist, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) den AMG-Satz 2016 für europarechtswidrig erklärt hatte. Bereits seit 2013 verlangt die EU-Kommission über ein – zwischenzeitlich ruhendes – Vertragsverletzungsverfahren die Aufhebung dieses Satzes.
Die Delegierten der ABDA müssen entscheiden, wie sie mit diesen Plänen umgehen. Folgt man der Beschlusslage der ABDA-MV, wäre eine Rückkehr zum Rx-Versandverbot durchaus vorstellbar. Denn: Im Januar hatte die Mitgliederversammlung beschlossen, dass die ABDA automatisch wieder das Verbot einfordern solle, wenn die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gleichpreisigkeit zwischen deutschen Apotheken und EU-Versendern wiederherzustellen. Dem Vernehmen nach gibt es einige Kammern und auch Verbände, die diesen Mechanismus nun einschalten wollen.
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Darüber muss die ABDA-Mitgliederversammlung entscheiden
Nach Informationen von DAZ.online besteht zwar Einigkeit darüber, dass man das „alte“ Rx-Boni-Verbot im Arzneimittelgesetz in die Stellungnahme zum geplanten Gesetzespaket einbringen will. Der Erhalt des AMG-Satzes soll sogar prominent in die Einleitung der Stellungnahme eingearbeitet werden. Sinngemäß wollen die Apotheker klarstellen, dass sie ein neues Apotheken-Gesetz nur begrüßen können, wenn der AMG-Satz enthalten bleibt. Einen Konflikt gibt es aber weiterhin bei der Frage, ob man gleichzeitig wieder das Rx-Versandverbot in das Papier schreiben sollte. Teilnehmern zufolge soll die ABDA-Spitze immer wieder darauf hinweisen, dass man sich dann komplett aus dem Gesetzgebungsverfahren ausklinken werde.
Welche Konsequenzen hätte eine Rückkehr zum Rx-Versandverbot?
Gemeint ist: Spahn hatte gegenüber den Apothekern mehrfach bekundet, dass er das Verbot nicht umsetzen werde. Bei seinem Besuch auf der ABDA-Mitgliederversammlung im Dezember 2018 soll er sogar gesagt haben, dass er für andere Vorhaben keine „Energie“ mehr habe, wenn er das Rx-Versandverbot umsetzen würde. Das heißt: Die pharmazeutischen Dienstleistungen, andere Honorar-Verbesserungen und die Maßnahmen zum Erhalt der freien Apothekenwahl könnten dann vom Tisch sein, beziehungsweise würde sich der Einfluss der ABDA auf deren Umsetzung stark verringern.
Einigkeit scheint es immerhin beim Thema Impfungen in den Apotheken zu geben: Das BMG schlägt vor, Modellvorhaben durchzuführen, bei denen in der Apotheke geimpft wird. In ihrer Beschlussvorlage hatte die ABDA empfohlen, diesen Modellvorhaben in der Stellungnahme zuzustimmen. Dem Vernehmen nach sieht das die Mitgliederversammlung ähnlich.
Einen Beschluss gibt es zur Stunde allerdings noch nicht. Am Ende der Sitzung wollen die Delegierten die Stellungnahme finalisieren und beschließen.
5 Kommentare
Klare Kante
von Dr. Heidrun Hoch am 02.05.2019 um 22:09 Uhr
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Rx VV
von Dr.Diefenbach am 02.05.2019 um 17:20 Uhr
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Was wäre die Alternative?
von Christiane Patzelt am 02.05.2019 um 17:11 Uhr
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Versandverbot.
von Roland Mückschel am 02.05.2019 um 17:00 Uhr
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Keine "Energie"
von Pharmi am 02.05.2019 um 16:48 Uhr
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