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Folgeerscheinungen, Nebenwirkungen, Pharmaindustrie
„Masern muss man durchmachen, das stärkt auch den Körper.“
BEWERTUNG: Das ist falsch.
FAKTEN: Masern sind keinesfalls harmlos. Ein Drittel bis zur Hälfte der Fälle, die bisher an das Robert Koch-Institut gemeldet wurden, mussten im Krankenhaus behandelt werden. Denn Masernviren unterdrücken die Immunabwehr, so dass andere Krankheitserreger zum Zug kommen und zum Beispiel eine Lungenentzündung verursachen können. Pro Jahr werden in Deutschland laut Gesundheitsberichterstattung durchschnittlich 4 bis 7 Todesfälle registriert, die auf eine Maserninfektion zurückzuführen sind. Vor Einführung der Impfung wurden in Deutschland um die 100 Todesfälle pro Jahr registriert.
„Einige Impfungen können auch vor bestimmten anderen Krankheiten oder Folgeerscheinungen schützen.“
BEWERTUNG: Das ist richtig.
FAKTEN: Impfungen können nach den Erkenntnissen des Robert Koch-Instituts nicht nur vor der Erkrankung selbst, sondern auf vor Komplikationen und Folgeerscheinungen schützen. Bei Masern zum Beispiel werden Hirnhautentzündungen vermieden, die durch Masernviren ausgelöst werden. Oder Lungenentzündungen, die entstehen können, wenn Masernviren das Immunsystem für eine gewisse Zeit schwächen. Die Impfung gegen Influenza verringert zum Beispiel das Risiko einer bakteriellen Lungenentzündung oder auch von Herzinfarkt und Schlaganfall, die als Komplikation nach einer Influenzainfektion auftreten können. Die im Kindesalter gegebene Impfung gegen Windpocken schützt indirekt auch vor Gürtelrose. Ohne Impfung bleiben Windpocken-Viren nach einer Infektion im Körper und könnten nach Jahrzehnten die sehr schmerzhafte Gürtelrose verursachen.
„Es ist schwierig, Nebenwirkungen von Impfungen zu melden. Darum sind sie in vielen Fällen noch gar nicht richtig bekannt.“
BEWERTUNG: Das ist falsch.
FAKTEN: Bevor ein Impfstoff zugelassen wird, müssen Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts in klinischen Prüfungen nachgewiesen werden. Auch nach der Zulassung müssen Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen und Impfkomplikationen an das PEI gemeldet werden. Für die Meldung von Verdachtsfällen gibt es seit 2001 auch für Angehörige der Heilberufe eine Verpflichtung nach Infektionsschutzgesetz, wie sie für Pharmaunternehmen nach Arzneimittelgesetz schon immer besteht.
Seit 2012 können auch Betroffene selbst den Verdacht auf Komplikationen melden. Alle Meldungen werden an die Europäische Arzneimittelagentur EMA weitergeleitet. Ein Beispiel für Konsequenzen aus diesem vielschichtigen Überwachungs- und Alarmsystem ist eine Impfung gegen eine bestimmte Form der Hirnhautentzündung (FSME), die durch Zeckenstiche übertragen werden kann. Nach Meldungen über sehr hohes Fieber als Impfreaktion wurde dieser Impfstoff 2001 vom Markt genommen. Der Impfstoff wurde danach modifiziert und neu zugelassen.
„Pharmafirmen verdienen an Impfstoffen extrem viel Geld.“
BEWERTUNG: Das kann man so pauschal nicht sagen.
FAKTEN: Die Impfstoff-Herstellung gilt in der Branche als weit weniger lukrativ als die Entwicklung manch anderer Medikamente. Nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts gibt es weltweit nur noch wenige Firmen, die Impfstoffe überhaupt produzieren. Die Herstellung sei extrem aufwendig, dauere je nach Impfstoff zwischen einigen Monaten bis zu zwei Jahren und erfordere Spezialisten. Zusätzlich zu Qualitätsprüfungen und Kontrollen beim Herstellungsprozess gebe es bei Impfstoffen eine staatliche Chargenprüfung. Erfülle eine Charge nicht alle geforderten Kriterien, müsse sie verworfen werden. Das könne sehr große Mengen betreffen - und einen entsprechenden Verlust für die Pharmafirma.
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