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Referentenentwurf für PTA-Reformgesetz
Adexa und BVpta kritisieren fehlende Verlängerung der PTA-Ausbildung
Der Referentenentwurf für ein PTA-Reformgesetz liegt vor. Adexa und BVpta sind von den Vorschlägen enttäuscht. Sie stören sich vor allem daran, dass das BMG offenbar keine Notwendigkeit sieht, die Ausbildung zu verlängern, wie sie in ersten Stellungnahmen erklären. Sowohl Adexa als auch BVpta setzen sich seit Jahren für eine längere Ausbildung ein, beißen damit aber bei der ABDA und den PTA-Schulen auf Granit.
Die Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur PTA-Reform sind seit dem gestrigen Mittwochnachmittag im Umlauf. Die wesentlichen Änderungen, die der Entwurf vorsieht, sind zunächst einmal die Schaffung eines richtigen Berufsbildes. In zehn Punkten werden Tätigkeiten aufgeführt, die die PTA-Tätigkeit insbesondere umfasst. Dazu zählt unter anderem ausdrücklich auch die Mitwirkung am Medikationsmanagement. Außerdem werden Voraussetzungen bestimmt, unter denen Apothekenleiter auf die Beaufsichtigung der PTA ganz oder teilweise verzichten können – so lange die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gewahrt bleibt. Weiterhin sieht das Reformgesetz umfangreiche Neuregelungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vor: Die Ausbildungsinhalte werden aktualisiert und neu strukturiert. All dies soll den aktuellen beruflichen Anforderungen besser Rechnung tragen. Das Thema Ausbildungsverlängerung, ein lang gehegter Wunsch von Adexa und BVpta, der auch in Gesprächen mit dem Minister zum Ausdruck gebracht wurde, wird im Gesetzentwurf zwar angesprochen – aber abgelehnt.
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Adexa: Das ist wirklich nicht der erwartete große Wurf!
Glücklich ist man bei der Adexa daher mit den Vorschlägen nicht. Vorstand Andreas May erklärt in einer ersten Stellungnahme: „Von dem Referentenentwurf sind wir nach der ersten Lektüre enttäuscht. Das ist wirklich nicht der erwartete große Wurf! Das Ministerium will die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ausbildung nicht erkannt haben. Damit hat man sich sowohl am bestehenden als auch am künftigen Bedarf vorbei entschieden. Dieser reine Verschiebebahnhof bei den fachlichen Inhalten ist nicht das, was die PTA wollen! Aus unseren Umfragen wissen wir, dass die große Mehrheit sich für eine längere Ausbildungszeit ausspricht. Liest man sich die anspruchsvollen Kenntnisse und Handlungskompetenzen durch, die die Ausbildung nach dem Entwurf vermitteln soll, dann muss doch jedem klar sein: Die bisherigen zweieinhalb Jahre sind zu knapp, um dieses Wissen in ausreichender Tiefe zu vermitteln. Die Adexa-Berufsgruppe PTA, unser Justiziariat und das Adexa-Referat Schulen und Unis werden den Gesetzentwurf jetzt gründlich prüfen."
BVpta: Wünsche der ABDA und der PTA-Schullehrer wurden berücksichtigt
Auch der BVpta ist enttäuscht. Der Entwurf bringe nichts
neues, was mit der Änderung der Apothekenbetriebsordnung „legalisiert“ werden
soll, sei in den Apotheken schon lang gelebte Praxis. Was die Änderungen bei
der Ausbildung betrifft, ist der BVpta ebenso wie die Adexa alles andere als
zufrieden: „Wir fordern gemeinsam mit der Adexa seit Jahren eine Verlängerung
der Ausbildung auf drei Jahre – wie es bei allen anderen Assistenzberufen im
Gesundheitswesen das Minimum ist. Die PTA krebsen bei zweieinhalb Jahren rum.
Der Entwurf ist für uns, die sich seit zehn Jahren für eine Novellierung der
PTA-Ausbildung einsetzen, ein Schlag ins Gesicht und nicht zukunftsgewandt,
sondern eher Stillstand oder sogar ein Rückschritt. So bringt man keine PTA in
die Apotheke und hält auch keine.“
In den Augen des BVpta sind hier vor allem
die Wünsche der ABDA und der PTA-Schullehrer berücksichtigt worden. Die
Bedürfnisse der Auszubildenden und die Anforderungen in der Praxis seien nicht
berücksichtigt worden, so die Sprecherin. Der BVPta will den Entwuf nun aber
auch noch einer gründlichen Prüfung unterziehen.
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Das tut auch die ABDA, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilt, unter anderem im Kontext des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Ein Stellungnahme seitens der Apothekerschaft liegt noch nicht vor.
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