So funktioniert das TK-E-Rezept
Der Patient muss ausdrücklich einwilligen, dass er teilnehmen möchte. Ist das der Fall, signiert der Arzt laut TK die E-Verordnung über eine „eingerichtete Software-Erweiterung“ in seiner Arzt-Software. In der Arzt-Software wird die Verordnung dann verschlüsselt und an eine Handy-App des Patienten geschickt. Neben der verschlüsselten Version soll der Patient allerdings auch ein Abbild der Verordnung in seine App laden können. Die App trägt den Namen „LifeTime“ und wird vom E-Health-Unternehmen connected-health.eu GmbH herausgegeben.
Ist das E-Rezept in die App geladen, kann der Patient in die Apotheke gehen. Dort soll er den in der App abgespeicherten QR-Code vorzeigen – die Apotheke scannt den Code und kann somit auf das Rezept zugreifen und das Arzneimittel abgeben. Seit dem 1. Februar können sich Patienten für das Projekt einschreiben, die ersten E-Verordnungen wurden ab dem 1. März 2019 verschickt. Der Datenschutz ist den Projektpartnern zufolge gewährleistet. Die Daten würden Ende-zu-Ende-verschlüsselt und liegen bis zu deren Abruf durch die Apotheke in der Arztpraxis.
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