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Hämophilie-Versorgung
Schulz-Asche: Die Apotheken wollen natürlich auch mitverdienen!
Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung will die Große Koalition dafür sorgen, dass Arzneimittel zur Hämophilie-Behandlung apothekenpflichtig werden. Derzeit werden solche Produkte meist direkt vom Hersteller an die behandelnden Ärzte geliefert. Bei der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag zeigte sich nun, dass insbesondere FDP, SPD und Grüne dies verhindern wollen. Die Grünen-Arzneimittelexpertin Kordula Schulz-Asche nannte die Idee „unverantwortlich“.
In der vergangenen Woche hat im Bundestag die erste Lesung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) stattgefunden. Da das Gesetz erst gegen 22.30 Uhr auf der Tagesordnung stand, wurden die meisten Reden zu Protokoll gegeben. Doch nun liegen auch die meisten schriftlichen Versionen vor. Eine der geplanten Neuregelungen sorgt bei den Parlamentariern besonders für Aufsehen: die Versorgung von Patienten mit Hämophilie.
Zur Erklärung: Mit dem GSAV will die Bundesregierung auf die Arzneimittel-Skandale reagieren, die im vergangenen Sommer für Schlagzeilen sorgten. Unter anderem sind Neuregelungen zu Apotheken-Kontrollen, zur Kommunikation von Rückrufen oder zu Zuständigkeiten der Länderbehörden und des BfArMs enthalten. Ebenfalls enthalten ist ein Passus, nach dem die Versorgung von Hämophilie-Patienten künftig über die Apotheken laufen soll. Konkret geht es darum, dass Arzneimittel zur Behandlung vieler Gerinnungsstörungen nur noch vom Vertriebsweg über Apotheken gemäß § 47 AMG ausgenommen werden, wenn es sich um Blutzubereitungen, die aus menschlichem Blut gewonnen werden, handelt.
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Plasmatisch und gentechnologisch hergestellte Gerinnungsfaktorzubereitungen sollen hingegen von Apotheken abgegeben werden. Aufgrund dieser Änderung soll in § 47 AMG zugelassen werden, dass in spezialisierten ärztlichen Einrichtungen ein Notfallvorrat an den betreffenden Arzneimitteln bereitgehalten wird. Hämostaseologisch qualifizierte Ärzte sollen daraus auch Arzneimittel an Patienten und an andere Einrichtungen der Versorgung abgeben können. Mit ärztlichen Einrichtungen zur Behandlung von Gerinnungsstörungen sollen Apotheken künftig Absprachen zur Organisation der Notfallvorräte treffen können.
Was die Preise der Arzneimittel zur Hämophilie-Behandlung betrifft, soll es keine freie Preisbildung für die Hersteller geben. Vielmehr sollen die bisherigen Preise in das neue System übertragen und dem Preismoratorium unterworfen werden. Zur Ermittlung der bisherigen Preise sollen die Hersteller dem GKV-Spitzenverband einen mengengewichteten Mittelwert der tatsächlichen Einkaufspreise aus den Jahren 2017 und 2018 als Herstellerabgabepreis melden.
4 Kommentare
Absurd
von Pharmi am 09.04.2019 um 21:58 Uhr
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Nicht verdient
von Roland Mückschel am 09.04.2019 um 12:12 Uhr
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bin dafür
von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 9:11 Uhr
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