Skandal in Bottrop

Zivilklagen gegen Zyto-Apotheker – Ab Juni wird verhandelt

Karlsruhe - 29.03.2019, 12:45 Uhr

Über Jahre hinweg hat der Apotheker Peter S. in der Alten Apotheke in Bottrop Zytostatika falsch zubereitet. Im Juni starten nun die ersten Zivilprozesse gegen den inhaftierten Apotheker. ( r / Foto: hfd)

Über Jahre hinweg hat der Apotheker Peter S. in der Alten Apotheke in Bottrop Zytostatika falsch zubereitet. Im Juni starten nun die ersten Zivilprozesse gegen den inhaftierten Apotheker. ( r / Foto: hfd)


Während der Strafprozess gegen den Bottroper Pharmazeuten Peter S. derzeit zum Bundesgerichtshof geht, starten nach Informationen von DAZ.online demnächst öffentliche Verhandlungen zu Zivilklagen gegen ihn. Es sind dutzende Verfahren auf Schmerzensgeld gegen den Apotheker angekündigt.

Die erste Zivilklage gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. wurde Ende 2017 beim Landgericht Essen eingereicht. Die erste Verhandlung zu dem Verfahren ist für den 21. Juni 2019 terminiert, sagt der Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online. „Geltend gemacht werden 10.000 Euro Schmerzensgeld wegen der Angst vor dem Rezidiv sowie die Feststellung, dass der Beklagte für alle zukünftig eventuell noch eintretenden Schäden haftet“, erklärt er. Die Klägerin sei auch Nebenklägerin im Strafverfahren gewesen und habe von der Apotheke zwei Medikamente bezogen. Bezüglich eines Medikaments wurde der Angeklagte im Strafurteil auch wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetzes verurteilt, erklärt der Sprecher.

Insgesamt seien bei der 16. Zivilkammer, die eigentlich für Arzthaftungsfragen zuständig ist und sich auch der Apothekenthemen annimmt, bereits sechs Verfahren gegen Peter S. anhängig.

Mehr zum Thema

Mehrere Kanzleien sind mit Klagen beschäftigt

Dutzende weitere Klagen sind bereits angekündigt. Der Nebenklagevertreter Khubaib-Ali Mohammed erklärt etwa gegenüber DAZ.online, dass er mit seinen Kollegen knapp unter 100 Mandanten vertrete, deren Klageschriften derzeit fertiggestellt werden und im April oder Mai eingereicht werden sollen. Aufwändig sei es, in jedem Einzelfall die Ansprüche individuell zu beziffern. Andere Kanzleien sind mit weiteren Klagen beschäftigt.

Im Strafprozess war Peter S. wegen Fälschungen von über 14.000 Rezepturen sowie wegen Abrechnungsbetrugs in Höhe von 17 Millionen Euro schuldig gesprochen worden. Vorwürfe der versuchten Körperverletzung hatte das Landgericht Essen jedoch nicht als erfüllt angesehen. Alle Seiten – die auf Freispruch plädierenden Verteidiger, die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger – haben Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Einige Nebenkläger wollen auf diesem Weg eine Verurteilung wegen versuchten Mordes erreichen.

Weiterhin ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen gegen die Eltern des Apothekers, die gleichfalls Pharmazeuten sind, sowie gegen zwei frühere Mitarbeiter.


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.