Zwölf Jahre Haft für Peter S.

„Sie haben die Apotheke in eine kriminelle Einrichtung verwandelt“

Essen - 06.07.2018, 14:15 Uhr

Zur Urteilsverkündung im Verfahren gegen den Apotheker Peter S. war heute die Presse wieder sehr präsent. ( j / Foto: hfd)

Zur Urteilsverkündung im Verfahren gegen den Apotheker Peter S. war heute die Presse wieder sehr präsent. ( j / Foto: hfd)


Der Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. wurde wegen Unterdosierung von rund 14.500 Krebsmitteln und Betrugs in Höhe von 17 Millionen Euro vom Landgericht Essen zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Nach dem Urteil darf er nie wieder als Apotheker arbeiten. Der Vorsitzende Richter richtete sehr persönliche Worte an den Angeklagten – wie auch an die Patienten, die von ihm beliefert wurden.

Im Prozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. sprach das Landgericht Essen am heutigen Freitag sein Urteil: Zwölf Jahre Haft für den Pharmazeuten. Es sieht ihn als schuldig an, in rund 14.500 Fällen Arzneimittel hergestellt und in Verkehr gebracht zu haben, deren Qualität gemindert und gefälscht waren. Außerdem sieht es das Gericht als erwiesen an, dass S. in den Jahren von 2012 bis 2016 durch Abrechnung der inkorrekten Krebsmittel die gesetzlichen Krankenkassen um rund 17 Millionen Euro betrogen hat. Überdies soll S. nie wieder als Pharmazeut arbeiten dürfen. „Dem Angeklagten wird für immer verboten, den Beruf des Apothekers auszuüben“, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Hidding.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft – wie auch viele Nebenkläger – eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13,5 Jahren gefordert, während die Verteidiger auf Freispruch plädierten. Die Anklage lautete auf fehlerhafte Herstellung von knapp 62.000 Krebsmitteln, Betrug in Höhe von rund 56 Millionen Euro und versuchter Körperverletzung in 27 Fällen. 

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In ausführlichen Erläuterungen ging Hidding zunächst auf den immer wieder aus der Öffentlichkeit erhobenen Vorwurf ein, es würde bei dem Verfahren nur um den Betrug an den Krankenkassen gehen – und nicht um das Schicksal der Patienten. Da kein Patient und kein Arzt als Zeuge vernommen wurde, könne er die Kritik am Vorgehen der 21. Wirtschaftsstrafkammer nachvollziehen – doch sei der Patientenschutz keine Randfrage, sondern „Kern des Verfahrens“ gewesen. Da ursächliche Schädigungen wie auch Tötungsdelikte durch Arzneimittel oft schwer beweisbar seien, würde das Arzneimittelgesetz als „Rettungsanker“ eine Verurteilung auch wegen fehlerhaft zubereiteter Medikamente erlauben. 

Anders als die Staatsanwaltschaft errechnete das Gericht aufgrund der Menge der eingekauften und verkauften Wirkstoffe bei wie vielen Herstellungen S. mindestens unterdosiert haben müsste. Dabei kam es auf die Zahl von rund 14.500. Die versuchte Körperverletzung durch unterdosierte Medikamente, die am Tag der Razzia sichergestellt wurden, sah es nicht als erwiesen an, da diese noch nicht zur Abholung freigegeben waren. 

Laut Zeugenaussage hat S. in etlichen Fällen ohne Schutzkleidung im Reinraumlabor gearbeitet. „Das allein ist allerdings nichts strafbar“, erklärte Hidding. Hinzukommen müsste, dass die Qualität der hergestellten Arzneimittel gemindert war. Dies könne das Gericht nicht ausschließen, aber auch nicht sicher feststellen. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Zwölf Jahre Haft für Peter S.

von Apotom am 09.07.2018 um 12:22 Uhr

Schluss mit dem europäischen Versandhandel !
Keine Freizügigkeit des Warenverkehrs für Arzneimittel !
Das Gericht ist zu belastenden wie entlastenden Ermittlungen verpflichtet.
Hat denn das Gericht Ermittlungen über Lieferanten aus Parkhäusern (z.B. Häuser, in denen Arzneimittel geparkt sind = Arzneimittelläger) außerhalb Deutschlands in Europa angestellt? Wie sicher ist der Bezug von Arzneimitteln aus Europa, kann ihr Weg auch bei gerichtlichen Ermittlungen nachvollzogen werden? Hierzu hätte ich in den Verhandlungen und in der Erläuterung zum Urteil gerne mehr gehört.

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