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GKV zahlt Shingrix
Gürtelrose-Impfung wird Kassenleistung
Alle Personen ab 60 Jahren sowie Personen ab 50 Jahren mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung sollen sich künftig gegen Herpes zoster, auch als Gürtelrose bezeichnet, impfen lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Impfung mit dem Totimpfstoff, Shingrix®, in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen – das bedeutet: Die Krankenkassen erstatten künftig für oben genannte Patienten die Herpes-zoster-Impfung.
In Deutschland stehen Patienten, die sich gegen Herpes zoster (Gürtelrose) impfen lassen möchten, zwei Impfstoffe zur Verfügung: Zostavax® und Shingrix®. Zostavax® ist ein attenuierter Lebendimpfstoff, MSD erhielt bereits im Mai 2006 die Zulassung. Verfügbar in Deutschland ist die Lebendvakzine allerdings erst seit 2013. Shingrix® von GSK wurde die Zulassung in der EU erst im März 2018 erteilt; Shingrix® ist ein adjuvantierter Totimpfstoff – und nur diesen werden die Krankenkassen künftig erstatten. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 7. März 2019.
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Der G-BA folgt damit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI). Diese sprach sich im Dezember des vergangenen Jahres in ihrem Epidemiologischen Bulletin 50/2018 für eine Impfung gegen Gürtelrose mit dem adjuvantierten Subunit-Totimpfstoff für bestimmte Personengruppen aus. Dadurch dass der G-BA diese Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufnimmt, wird Shingrix® Kassenleistung. Allerdings muss dieser Beschluss des G-BA zunächst noch dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt werden. Beanstandet dieses den Beschluss nicht binnen zwei Monaten, so kann er im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und anschließend inkraft treten.
Für wen erstattet die GKV die Gürtelrose-Impfung?
Künftig wird die Impfung gegen Herpes zoster mit dem adjuvantierten subunit-Totimpfstoff für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen. Dies entspricht der STIKO-Einschätzung. „Diese Empfehlung berücksichtigt die gute Wirksamkeit des Impfstoffes, die zu erwartende Schutzdauer nach Impfung sowie das zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und für Postzosterschmerzen bei Personen im Alter von 60 Jahren und älter“, erklärte die STIKO im vergangenen Dezember. Auch Hersteller GSK betont die gute Schutzwirkung von Shingrix®:
Shingrix ist der einzige Impfstoff, der altersunabhängig eine Wirksamkeit von > 90 Prozent bei der Prävention von Gürtelrose bei allen untersuchten Personen im Alter ab 50 Jahren zeigte (50–59 Jahre, 60–69, 70–79 und ≥80). Die Wirksamkeit von über 90 Prozent besteht außerdem langanhaltend über einen Zeitraum von bisher 4 Jahren.“
Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich der Empfehlung entsprechend bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen. Zu diesen Grunderkrankungen gehören beispielsweise:
- angeborene beziehungsweise erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
- HIV-Infektion
- rheumatoide Arthritis
- systemischer Lupus erythematodes
- chronisch entzündliche Darmerkrankungen
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronische Niereninsuffizienz
- Diabetes mellitus
4 Kommentare
Lüge um die Impfung gegen Gürtelrose
von Mare Jakobs am 27.06.2019 um 13:00 Uhr
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Shingrix-Impfstoff gegen Gürtelrose
von Irene Linde am 31.05.2019 um 19:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Shingrix-Impfstoff gegen Gürtelrose
von Bernd Schäfer am 07.06.2019 um 14:40 Uhr
Impfung mit Shingrix
von Westphal Helma am 05.05.2019 um 19:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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