Arzneimittel-Exporte

Bundesländer: Keine namensgleichen Apotheken und Großhändler mehr!

Berlin - 04.03.2019, 12:50 Uhr

Die Bundesländer wollen erreichen, dass Apotheker keine namensgleichen Großhandlungen mehr betrieben. (Foto: Imago)

Die Bundesländer wollen erreichen, dass Apotheker keine namensgleichen Großhandlungen mehr betrieben. (Foto: Imago)


Nicht nur Großhandelsunternehmen besitzen eine Großhandelserlaubnis – auch viele Apotheken verfügen über eine solche, oftmals läuft diese unter dem gleichen Namen wie die Apotheke selbst. Aus Sicht des Bundesrates soll damit nun Schluss sein: Die Bundesländer wollen die Bundesregierung auffordern, schon bald dafür zu sorgen, dass namensgleiche Großhandlungen von Apothekern verboten werden. Sie wollen die Lieferkette transparenter gestalten und vermeiden, dass Arzneimittel über intransparente Lieferwege ins Ausland exportiert werden.

Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) will das Bundesgesundheitsministerium unter anderem auf den Lunapharm-Skandal reagieren. In der Folge der Affäre war ein hochkomplexes europäisches Unternehmensnetzwerk aufgedeckt worden, in dem zahlreiche Firmen aus mehreren Ländern mit Arzneimitteln handeln. Im Oktober war ein Dokument der Europäischen Arzneimittelagentur EMA bekannt geworden, in dem die Lieferwege aufgezeichnet waren, viele davon sollen laut EMA illegal gewesen sein.

Die Bundesländer sehen eine Ursache für solche intransparenten, komplexen und vermeintlich auch illegalen Lieferwege auch im Apothekenmarkt: Konkret wird im Bundesrat derzeit eine Empfehlung an die Bundesregierung erarbeitet, nach der es Apothekern künftig verboten werden soll, einen namensgleichen Großhandel zu betreiben. Wie viele namensgleiche Großhandlungen und Apotheken es gibt, ist unklar. Die Liste der deutschlandweit gültigen Großhandelsbefähigungen umfasst mehr als 260 Seiten, in der Aufzählung sind allerdings nicht nur Apotheken enthalten. Sucht man dort nach dem Begriff „Apotheke“, erhält man mehr als 550 Treffer.

Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hat in der vergangenen Woche nun eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die am 15. März dem Plenum des Bundesrates vorgelegt werden soll. Beschließt der Bundesrat das Papier, geht die Bitte an die Bundesregierung. Darin heißt es:


Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah eine gesetzliche Regelung zur strikten Trennung von pharmazeutischem Großhandel und Apotheke sowie ein Verbot des namensgleichen Großhandels zu schaffen, um die notwendige Nachvollziehbarkeit der Vertriebswege zu gewährleisten. Damit sollen die Import- und Vertriebswege transparent gestaltet und die Einschleusung von gefälschten Arzneimitteln (einschließlich solcher aus illegaler Bezugsquelle) verhindert werden.“

Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates


Bundesrat: Securpharm kann da auch nicht helfen

In der Begründung heißt es, dass die Inspektionspraxis gezeigt habe, dass Apothekeninhaber, die einen namensgleichen Großhandel betreiben, Arzneimittel im Namen der Apotheke „und damit zu günstigen Apothekenkonditionen“ direkt beim Hersteller bestellen. Die Hersteller könnten aber nicht unterscheiden, ob sie gerade an eine Apotheke oder an einen Großhändler liefern. Und weiter: „Die für Apotheken bestellten Waren werden intern an den apothekereigenen Großhandel weitergeleitet oder der Eingang direkt dort verbucht. Von dort werden sie an andere pharmazeutische Großhändler (auch zum Export) weiterverkauft.“

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates erinnert auch nochmals an die Rechtslage, derzufolge Großhändler von Apotheken keine Arzneimittel beziehen dürfen, auch Apotheken dürfen keine Packungen an die Grossisten verkaufen. „Ob aber in obigem Fall der Personenidentität von Inhaber der Apothekenbetriebs- und Inhaber der Großhandelserlaubnis überhaupt eine Abgabe eines Arzneimittels stattfindet ist strittig“, heißt es weiter in der Begründung. Problematisch sei die derzeitige Situation, weil die Transparenz so nicht gewährleistet sei und die Sicherheit im Arzneimittelhandel somit beeinträchtigt sein könne.

Die Länder halten die Gefahr, die von den Apotheker-Großhandelserlaubnissen ausgehen, offenbar für signifikant. Denn in der Begründung heißt es weiter, dass in letzter Zeit Fälschungen (auch aus illegaler Bezugsquelle) genau auf diesem Lieferweg in die Versorgung „geschleust“ worden seien. Auch Securpharm könne dies nicht „gänzlich verhindern“. 



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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