TSVG-Änderungsantrag

Union und SPD wollen Fremdbesitz bei Zahnärzte-MVZ einschränken

Berlin - 01.03.2019, 16:15 Uhr

Nur noch eingeschränkt möglich: Union und SPD wollen die Möglichkeiten von Kliniken bei der Neugründung von Zahnärzte-MVZ einschränken. (Foto: Imago)

Nur noch eingeschränkt möglich: Union und SPD wollen die Möglichkeiten von Kliniken bei der Neugründung von Zahnärzte-MVZ einschränken. (Foto: Imago)


Was für Apotheken das Rx-Versandverbot ist, ist für Zahnärzte der Fremdbesitz von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ): Schon lange warnt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, dass es immer mehr Zahnärzte-MVZ gibt, bei denen große Privatinvestoren im Hintergrund wirken. Die Politik hatte bislang aber keine Einschränkung der Gründungsrechte vorgesehen. Jetzt werden die Regierungsfraktionen aktiv: DAZ.online liegt ein Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor, demzufolge Privatinvestoren es schwerer haben sollen, MVZ zu gründen.

Ein Thema, das die Zahnärzte seit Monaten umtreibt, ist die wachsende Zahl von Finanzinvestoren in der Branche. Nach Ansicht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gefährden diese die flächendeckende Versorgung, weil sie sich auf attraktive Standorte konzentrierten. In ländlichen Gegenden, wo Zahnärzte Probleme haben Nachfolger zu finden, verfolgen die Privatinvestoren, hinter denen oft große Investmentkonzerne stehen, laut KZBV keine Neugründungen.

Konkret geht es um eine gesetzliche Regelung, die erst seit 2015 gilt. Seitdem sind auch MVZ mit Ärzten aus nur einer Fachrichtung erlaubt – etwa, um zahnärztliche Behandlungen anzubieten. Finanzinvestoren nutzen nun oftmals einen Kniff: Sie kaufen teils finanzschwache Kliniken und verwenden diese als Vehikel, um Versorgungszentren zu gründen und viele Zahnärzte anzuschließen. Einer Mitteilung der KZBV zufolge waren Ende des 3. Quartals 2018 von etwa 600 Zahnärzte-MVZ mindestens 75 in der Hand „versorgungsfremder Investoren“. Erst kürzlich forderte die Zahnärzte-Lobby, dass im laufenden parlamentarischen Verfahren zum TSVG die Gründungsberechtigung von Krankenhäusern für MVZ auf räumlich-regionale und medizinisch-fachliche Bezüge beschränkt werden müsse.

Bislang hatte die Politik für diese Beschwerden allerdings kein Gehör: Weder im Kabinettsbeschluss noch in den bisher bekannten Änderungsanträgen aus dem Bundestag fand sich eine Regelung dazu. Doch das hat sich nun geändert: DAZ.online liegt ein Änderungsantrag zum TSVG vor, in dem die Gründungsberechtigungen für Zahnärzte-MVZ eingeschränkt werden sollen. Konkret wollen Union und SPD an den Regelungen der ärztlichen Bedarfsplanung schrauben, um die Zulassungsberechtigungen der Kliniken einzuschränken.

Bedarfsplanung soll geändert werden

Laut Änderungsantrag sollen Kliniken nur noch Zahnärzte-MVZ gründen dürfen, wenn der Versorgungsanteil schon bestehender Zahnärzte-MVZ in Klinikhand nicht größer als 10 Prozent ist. Und weiter: In Planungsbereichen, die besonders unterversorgt sind (Versorgungsgrad um bis zu 50 Prozent unterschritten), soll es demnach besondere Regelungen geben. Dort sollen Kliniken Zahnärzte-MVZ weiterhin gründen dürfen – allerdings nur, wenn der Versorgungsanteil der Klinik-MVZ im Zahnärztebereich nicht jetzt schon höher als 20 Prozent ist. In Regionen, die um 10 Prozent überversorgt sind, dürfen von Kliniken nur neue Zahnärzte-MVZ eröffnet werden, wenn sie gemeinsam den Versorgungsanteil von 5 Prozent nicht überschreiten.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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