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Impfstoffpreise
Hennrich: „Die Pharmaindustrie muss jetzt liefern“
Beim Apothekenhonorar nachbessern
Gegenüber DAZ.online erklärt Michael Hennrich, Berichterstatter für alle Arzneimittelthemen in der Unionsfraktion, den Vorstoß:
Mit den im Kabinettsentwurf enthaltenen zusätzlichen Abschlägen für die Hersteller hatte ich ein Problem. Denn durch das ausgeweitete EU-Referenzpreissystem werden die Preise ja schon deutlich abgesenkt. Wenn wir jetzt noch zusätzlich 5, 7 oder 10 Prozent wegnehmen, würde das Preisniveau ja unter das europäische Niveau fallen. Gerade in einem so empfindlichen Markt wie bei den Grippeimpfstoffen wäre die Versorgungssicherheit damit gefährdet. Ich sehe jetzt aber auch die Hersteller in der Pflicht: Sie haben für das Referenzpreissystem geworben – sie müssen jetzt liefern und zeigen, dass das Modell funktioniert. Wenn wir im nächsten Jahr wieder Versorgungsengpässe haben, gibt es ein Problem.“
Und auch bei der Apothekenvergütung gibt es leichte Differenzen zwischen dem Beschluss der Bundesregierung und den Vorstellungen der Regierungsfraktionen. Klar ist: Vertragliche Vereinbarungen zwischen Apothekern und Herstellern soll es künftig nicht mehr geben. Union und SPD im Bundestag gehen nun aber noch einen Schritt weiter und wollen die Honorare für die Grippeimpfstoff-Versorgung in der Arzneimittelpreisverordnung fixieren. Dort soll festgehalten werden, dass die Apotheker bei der Abgabe von saisonalen Grippeimpfstoffen an Ärzte höchstens einen Zuschlag von einem 1 Euro je Einzeldosis berechnen dürfen, höchstens allerdings 20 Euro pro Verordnungszeile.
Hennrich: 20 Euro als Höchstgrenze ist lebensfremd
Hennrich erklärt, dass es den Fraktionen dabei darum geht, nicht einzelne Apotheken zu bevorteilen. Der CDU-Politiker wörtlich: „Zu den derzeitigen Vorschlägen zur Apothekenvergütung kann ich erklären, dass es uns darum ging, dass nicht große Apotheken durch überproportionale Einkaufsvorteile profitieren. Deswegen denken wir, dass der fixe Vergütungszuschlag von einem 1 Euro je Einzeldosis gerecht ist, weil er für mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgt.“ Allerdings sieht Hennrich beim Apothekenhonorar noch Nachbesserungsbedarf: „Gesprächsbedarf habe ich allerdings noch bei den im Änderungsantrag vorgeschlagenen 20 Euro als Höchstgrenze pro Verordnungszeile. Die Zahl ist aus meiner Sicht zu niedrig und etwas lebensfremd. Da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.“
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