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Referentenentwurf
Union und SPD: Die „Pille“ bis 22 auf Kassenrezept
Seit Monaten gibt es Diskussionen über die Zukunft des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch, in dem die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten wird. Laut Nachrichtenagentur dpa haben sich Union und SPD nun auf einen Referentenentwurf geeinigt. Demnach sollen sich Schwangere künftig leichter über Möglichkeiten für eine Abtreibung informieren können. Überraschenderweise auch enthalten: Hormonelle Kontrazeptiva soll es künftig bis zum 22. Geburtstag auf Kassenrezept geben.
Die Nachrichtenagentur dpa berichtet, dass das Werbeverbot selbst dem Referentenentwurf zufolge bestehen bleibt, der Paragraf 219a wird aber ergänzt. Konkret soll in Paragraf 219a ein neuer Absatz eingefügt und damit eine zusätzliche Ausnahme festgelegt werden. Ärzte und Klinken dürfen demnach öffentlich, zum Beispiel auf der eigenen Internetseite, darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere Informationen neutraler Stellen dazu hinweisen dürfen, etwa durch Links auf ihrem Internetauftritt.
Die Bundesärztekammer soll außerdem eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen, mit Angaben zu angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden.
Spahn: Wir helfen jungen Frauen
Vorgesehen ist außerdem eine Neuregelung zur Kostenübernahme bei hormonellen Kontrazeptiva. Dass die Krankenkassen die Kosten künftig länger übernehmen sollen, helfe jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Ich halte das im Rahmen des gefundenen Kompromisses für eine gute Ergänzung.“ Die Anhebung der Altersgrenze von 20 auf 22 Jahre kostet die Krankenkassen laut Entwurf jährlich rund 40 Millionen Euro mehr.
Zur Neuregelung beim Werbeverbot sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD): „Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen.“ Die neue Vorschrift sorge zudem für Rechtssicherheit für die Ärzte, betonte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). „In Zukunft wird jede Ärztin und jeder Arzt in Deutschland über die Tatsache informieren dürfen, dass er oder sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Jede Frau werde einfach Informationen finden, wo in ihrer Nähe mit welchen Methoden ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden könne.
Langer Streit über den Paragrafen 219a
Die große Koalition hatte monatelang heftig über Paragraf 219a des Strafgesetzbuches gestritten. Dieser verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abtreibungen anbietet. Die SPD hatte, wie auch Grüne, Linke und FDP, eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite wollte das nicht. Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen Kompromissvorschlag aus, der aber längst nicht alle Kritiker, auch innerhalb der SPD, zufriedenstellte. Auf diesen Kompromiss baut der Entwurf nun auf.
Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden.
3 Kommentare
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von Natalie am 19.02.2019 um 20:39 Uhr
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von Stefan Haydn am 29.01.2019 um 18:10 Uhr
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von Jan Kusterer am 29.01.2019 um 9:13 Uhr
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