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Neuer Höchststand
2018: Wieder Rekord bei den AMK-Meldungen
Weniger UAW im Zusammenhang mit Arzneimittelsubstitution
Bei den Spontanberichten zu unerwünschten Wirkungen ist ein Anstieg um 257 zu verzeichnen. Insgesamt erhielt die AMK hier 2.959, das entspricht 31 Prozent der Gesamtmeldungen. 7 Prozent der gemeldeten UAW (198) traten im Zusammenhang mit der Arzneimittelsubstitution auf. 137 Meldungen waren Verdachtsmeldungen zu Medikationsfehlern und 45 zum Missbrauch. In den beiden letzteren Kategorien ist somit ein Rückgang zu verzeichnen. (2017: 57 bzw. 50 Meldungen). 1.027 Meldungen (inklusive Folgeinformationen) bezogen sich auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen, die aufgrund Ihrer Klassifikation der Art oder Schwere innerhalb von 15 Tagen (ICH-Guideline E2D) der zuständigen Bundesoberbehörde weitergeleitet wurden.
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Apotheker leisten bedeutsamen Beitrag
Auch dafür, dass die Apotheker mit ihren Meldungen einen bedeutsamen Beitrag zur Erhöhung der Arzneimittel(therapie)sicherheit leisteten, legt die AMK Zahlen vor. Insgesamt 43 AMK-Nachrichten beruhten auf 181 Meldungen aus 147 Apotheken. Weitere 660 Spontanberichte aus 593 Apotheken führten zur Einleitung korrektiver, risikominimierender Maßnahmen bei dem betroffenen Hersteller.
Die AMK fordert Apotheker auf, auch weiterhin Verdachtsfälle von UAW sowie herstellerverursachte Qualitätsmängel an die Geschäftsstelle der AMK zu übermitteln – und zwar am besten mittels Online-Formular. Sie weist zudem darauf hin, dass Qualitätsmängel, bei denen die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese vom Hersteller verursacht wurden, auch an die zuständige Behörde zu melden (§ 21 Abs. 3 ApBetrO ) sind. „Zuständig“ bezieht sich in diesem Fall auf den Sitz der Apotheke, nicht auf den des Herstellers.
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