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KV-Impfsurveillance
Kann man sich an einer Impfung mit Grippe anstecken?
UAW-Meldesystem abhängig vom Engagement der Ärzte
Diese „breite Anwendung“ findet erst nach Marktzulassung des Impfstoffes statt. Allerdings ist „die breite Anwendung nun auch kein Selbstläufer für diese wichtigen und wertvollen Nebenwirkungsdaten oder die passive Surveillance von Impfnebenwirkungen – denn es braucht jemanden, der sie meldet. Das Infektionsschutzgesetz sieht eine namentliche Meldepflicht für Ärzte vor, zusätzlich besteht für Angehörige anderer Heilberufe – also auch Apotheker – die berufsrechtliche Verpflichtung, Impfnebenwirkungen zu melden. Darüber hinaus können Betroffene auch direkt ans Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden. Generell leidet Deutschland eher an Underreporting – „das liegt an der Meldebereitschaft. Ärzte sind nicht wahnsinnig gut im Melden“, so die Medizinerin.
Was hilft: Wenn man die vermutete Impfnebenwirkung anhand des „üblichen“ Auftretens der Erkrankung einordnen kann – und so auch die über das zu erwartende Maß hinausgehende Reaktionen/ Erkrankungshäufungen (=Signal möglicher Nebenwirkungen) bewerten.
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Hier leisten die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen wertvolle Dienste. Zur Erklärung: 2004 begannen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dem RKI und dem Zentralinstitut ihre Abrechnungsdaten zur Verfügung zu stellen, seit 2006 beteiligen sich daran nun all 17 KVen. Und durch die Größe des Datensatzes lassen sich auch seltene Ereignisse abbilden.
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