Wie ist der Tierarzneimittel-Versand derzeit geregelt?
Beim Versandhandel mit Tierarzneimitteln unterscheidet der deutsche Gesetzgeber seit einigen Jahren zwischen Arzneimitteln für Tiere, die zur Gewinnung von Lebensmitteln dienen, und gewöhnlichen (Haus-)Tieren. Arzneimittel, die zum Beispiel für Hunde oder Katzen zugelassen sind, können über den Versandweg abgegeben werden (OTC und Rx). So wie bei Humanarzneimitteln müssen die versendenden Apotheken aber eine behördliche Erlaubnis haben. Der Versand von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Lebensmittel liefernde Tiere ist aber verboten: Betroffen sind beispielsweise Medikamente für Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen sowie Geflügel. Aus dem EU-Ausland dürfen die zuletzt genannten Arzneimittel derzeit nur über den Versand bezogen werden, wenn sie aus Apotheken in den beiden EU-Mitgliedstaaten Vereinigtes Königreich und Tschechien (hier nur Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind) stammen. Wie bei Humanarzneimitteln gilt natürlich die Rezeptpflicht: Die Apotheke darf das Rx-Arzneimittel nur an Tierhalter versenden, wenn ihr eine ärztliche Verordnung vorliegt.
7 Kommentare
Gefahren im RX Versand
von Ratatosk am 29.11.2018 um 11:08 Uhr
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Verlogene Politik(er)
von Superfan am 28.11.2018 um 8:53 Uhr
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AW: Verlogene Politik(er
von Thorsten Dunckel am 28.11.2018 um 10:03 Uhr
Das Tier ist der bessere Mensch
von Christiane Patzelt am 28.11.2018 um 7:53 Uhr
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AW: Das Tier ist der bessere Mensch
von Heiko Barz am 28.11.2018 um 11:22 Uhr
AW: Das Tier ist der bessere Mensch
von Christiane Patzel am 28.11.2018 um 11:30 Uhr
Versand
von Michael Zeimke am 28.11.2018 um 7:33 Uhr
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