Um ihre Forderung nach einem Rx-Versandverbot zu
untermauern, argumentieren die Apotheker gebetsmühlenartig: Arzneimittel sind
ein besonderes Gut und eben keine „einfach“ handelbare Ware. Im Umkehrschluss
ist das Bewerben der Rx-Abgabe mit Boni und Rabatten oder in TV-Spots aus Sicht
der Pharmazeuten gefährlich: Schließlich soll ein Patient nur dann ein Rezept
einreichen, wenn es auch medizinisch notwendig ist – und nicht, weil man denkt,
man könnte mit der Rezepteinreichung ein paar Euro sparen. Kurzum: Das
Königsargument pro Rx-Versandverbot ist der Gesundheitsschutz.
Doch obwohl es in der EU die klare Maßgabe gibt, dass der
Gesundheitsschutz immer in den Händen der Mitgliedstaaten bleiben muss und der
Rx-Versand in den meisten EU-Ländern nach wie vor verboten ist, führen die
Gegner eines Verbotes europarechtliche Bedenken an. Insbesondere
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte in den vergangenen Monaten
mehrfach, dass es diese gebe. Aber auch die SPD, Grüne und FDP klammern sich an
drohenden Widerstand aus der EU oder aus anderen EU-Ländern.
EU-Parlament: Gesundheitsschutz geht vor
Dass das EU-Parlament selbst den Gesundheitsschutz vor den
freien Warenverkehr stellt – zumindest bei Tierarzneimitteln – zeigt ein
aktueller Beschluss zu einer Tierarzneimittelverordnung. Die Verordnung wird
bereits seit 2014 auf EU-Ebene verhandelt – mit ihr will die EU die ärztliche Verordnung,
den Warenverkehr, den Versandhandel und die Abgabe von Tierarzneimitteln
sicherer machen. Unter anderem geht es darum, durch einen übermäßigen
Antibiotika-Gebrauch in der Tierhaltung neuen Resistenzbildungen vorzubeugen.
Rx-Versand in Ausnahmefällen möglich - aber nicht grenzüberschreitend!
Ende Oktober bog die Verordnung dann endlich auf die
Zielgerade ein und wurde vom EU-Parlament beschlossen. Doch zuvor fügten die
Parlamentarier noch einige wichtige Änderungsanträge hinzu – unter anderem zum
Tierarzneimittel-Versand. Und so kam es, dass aus dem Ausschuss für
öffentliche Gesundheit des EU-Parlamentes ein Antrag ins Plenum kam, der
Apotheker hierzulande aufhorchen lässt. In Artikel 104 der neuen Verordnung
heißt es nun, dass Tierarzneimittel zwar grundsätzlich im Fernabsatz verkauft
werden dürfen. Aber nur, wenn „diese Tierarzneimittel nicht einer
tierärztlichen Verschreibungspflicht (…) unterliegen“.
Aber es kommt noch besser: Denn einen Absatz später heißt es
in der gleichen inzwischen beschlossenen Verordnung, dass die EU-Mitglieder
Ausnahmen von diesem Rx-Versandverbot beschließen können, „sofern der
Mitgliedstaat sichere Strukturen für diesen Handel geschaffen hat“. Allerdings
gelte dies ausdrücklich nicht für den grenzüberschreitenden Handel mit
Rx-Tierarzneimitteln. „Eine derartige Erlaubnis wird nur Personen erteilt, die
im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats niedergelassen sind, und die
Belieferung erfolgt ausschließlich innerhalb dieses Mitgliedstaats“, heißt es
in der Verordnung. Wenn die EU-Länder den Rx-Versand übrigens ausnahmsweise
erlauben wollen, müssen sie alle anderen Staaten darüber in Kenntnis setzen.
Und: Falls jemand doch grenzüberschreitend handelt, soll es Sanktionen geben.
7 Kommentare
Gefahren im RX Versand
von Ratatosk am 29.11.2018 um 11:08 Uhr
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Verlogene Politik(er)
von Superfan am 28.11.2018 um 8:53 Uhr
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AW: Verlogene Politik(er
von Thorsten Dunckel am 28.11.2018 um 10:03 Uhr
Das Tier ist der bessere Mensch
von Christiane Patzelt am 28.11.2018 um 7:53 Uhr
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AW: Das Tier ist der bessere Mensch
von Heiko Barz am 28.11.2018 um 11:22 Uhr
AW: Das Tier ist der bessere Mensch
von Christiane Patzel am 28.11.2018 um 11:30 Uhr
Versand
von Michael Zeimke am 28.11.2018 um 7:33 Uhr
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