Elektronische Verordnungen

BMG: E-Rezept-Projekte können 2020 starten

Berlin - 16.11.2018, 14:45 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium will das E-Rezept schnell einführen und fordert Apotheker, Kassen und Ärzte auf, die nötigen Regelungen, etwa im Rahmenvertrag, anzupassen. (b / Foto: Imago)

Das Bundesgesundheitsministerium will das E-Rezept schnell einführen und fordert Apotheker, Kassen und Ärzte auf, die nötigen Regelungen, etwa im Rahmenvertrag, anzupassen. (b / Foto: Imago)


Damit Ärzte in Deutschland Arzneimittel auch elektronisch verordnen können, müssen nicht nur einige technische Probleme gelöst, sondern auch Gesetze umgeschrieben werden. Damit die Einführung des E-Rezeptes zügig vorangeht, will das Bundesgesundheitsministerium die Spitzenorganisationen der Krankenkassen, Ärzte und Apotheker beauftragen, bestehende Regelungen – etwa im Rahmenvertrag zwischen Kassen und Apothekern – anzupassen. Die regulatorischen Voraussetzungen für das E-Rezept könnten somit im Frühjahr 2020 stehen. Den Apothekern in Baden-Württemberg könnte das aber zu spät sein – sie wollen schon 2019 das E-Rezept testen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist ein großer Unterstützer der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Schon zu seinem Amtsantritt kündigte er an, dass er digitale Prozesse in der Gesundheitsversorgung vorantreiben wolle. In der vergangenen Woche wurden dann erste Pläne bekannt: Mit seinem ersten Gesetz im Arzneimittelmarkt, dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV), will Spahn die Selbstverwaltung verpflichten, Regelungen zu ändern, die die E-Rezepte derzeit noch verhindern.

Im ersten Entwurf des GSAV, der DAZ.online vorliegt, ist nun geregelt, was die Selbstverwaltung wann wie aushandeln soll. Einerseits sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband die nötigen Veränderungen im Bundesmantelvertrag der Ärzte vornehmen. Für die Apotheker relevant sind aber die notwendigen Änderungen am Rahmenvertrag, den der GKV-SV und der Deutsche Apothekerverband aushandeln. Das BMG erklärt dazu in seinem Entwurf, dass die Verträge zwischen Apothekern und Kassen „strukturell vom Vorliegen klassischer Verordnungsblätter in Papierform“ ausgehen.

Sieben Monate Verhandlungszeit

Welche Umstellungen Kassen und Apotheker konkret vornehmen sollen, erklärt das BMG nicht. In der Begründung heißt es dazu lediglich: „Dazu wird eine verbindliche Verpflichtung aufgenommen, in den jeweiligen Verträgen die Voraussetzungen für elektronische Verordnungen zu schaffen. Hiermit sind in erster Linie die rechtlichen und die Verfahrensvorgaben gemeint, die für die Verwendung eines elektronischen Rezeptes eingehalten werden müssen.“ Allerdings setzt das Ministerium den Verbänden eine Frist: Innerhalb von sieben Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine Regelung geben. Das heißt konkret: Wenn das Gesetz wie geplant im Juli 2019 in Kraft tritt, müssen die regulatorischen Voraussetzungen für das E-Rezept bis zum Frühjahr 2020 stehen.

Erst nach Umstellung des Rahmenvertrages können Projekte starten

In der Begründung des Entwurfes erklärt das BMG ausdrücklich, dass es Projekte unterstütze, in denen das E-Rezept bereits vor der flächendeckenden Einführung in der Telematikinfrastruktur (TI) getestet wird. Beispielweise in Baden-Württemberg entwerfen die Apotheker (Kammer und Verband) derzeit ein Testprojekt, bei denen das E-Rezept in zwei Regionen erprobt werden soll – und zwar schon im kommenden Jahr. Die Techniker Kasse hatte angekündigt, sogar schon im Dezember, also in wenigen Wochen, in Hamburg ein Projekt zu starten.

Liest man sich die Gesetzesbegründung durch, droht diesen beiden Projektes nun aber eine längere Wartezeit. Denn im Entwurf heißt es eindeutig, dass erst auf „der Grundlage der neuen Regelungen“ E-Rezepte verwendet werden können. Das heißt konkret: Erst im Februar oder März 2020 dürften beispielsweise in Baden-Württemberg E-Rezepte versendet werden, die Apotheker wollen ihr Projekt aber schon im kommenden Jahr in Stuttgart und Tuttlingen testen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

eRezept

von Reinhart Mertins am 19.11.2018 um 16:21 Uhr

Wer garantiert beim eRezept beim Versenden, dass das Rezept in einer Apotheke der Wahl des Patienten vor Ort landet und nicht bei einem Versender? Die Kontrolle ist schwieriger als beim realen Rezept.

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