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Kammerversammlung
Nordrhein: Resolution und Fax-Aktion für das Rx-Versandverbot
Das Rx-Versandverbot für eine satte Honorarerhöhung verloren geben? Niemals, sagt sich die Apothekerkammer Nordrhein. Die Delegierten haben am heutigen Mittwoch daher eine Resolution beschlossen, mit der das Verbot gefordert wird, weil keine tragfähige Alternative vorgelegt worden sei. Parallel dazu fordert die Kammer die Apotheken in ihrer Region nun dazu auf, den Bundestagsabgeordneten in ihrem Wahlkreis Fax-Nachrichten zu dem Thema zu schicken.
Am heutigen Mittwoch tagt die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Nordrhein in Neuss. Es ist eine der letzten Sitzungen, die von Kammerpräsident Lutz Engelen geleitet wird – Engelen hatte kürzlich angekündigt, dass er im kommenden Jahr nicht mehr als Delegierter kandidieren werde. Doch von einem ruhigen Abschied will Engelen offenbar nichts wissen: Seine Kammer hat in der heutigen Sitzung einstimmig eine Resolution beschlossen, in der die Bundesregierung mit Nachdruck dazu aufgefordert wird, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandverbot umzusetzen.
Wörtlich heißt es in der Resolution:
Die Delegierten der Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein fordern die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zügig umzusetzen. Eine tragfähige Alternative zur Sicherung des einheitlichen Abgabepreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde bisher nicht vorgelegt. Einzig der feste Arzneimittelpreis garantiert die Versorgungsqualität, die Versorgungssicherheit und die Versorgungsgerechtigkeit und ist unverzichtbarer Baustein für die solidarische Finanzierung der Arzneimittelversorgung in unserem Gesundheitssystem.Ein Blick in die meisten Länder der europäischen Union belegt, ebenso wie die veröffentlichte Meinung einer breiten Riege von anerkannten Rechtsexperten, die Zulässigkeit des Versandhandelsverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel.Die Diskussion über eine längst fällige Erhöhung der Honorierung der heilberuflichen Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker für die freiberufliche und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten unseres Landes ist hiervon abzukoppeln und eigenständig zu führen. Zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels ist die Politik aufgefordert, gemeinsam mit dem Berufsstand tragfähige und zukunftssichernde Vergütungsmodelle zu entwickeln.“
Um die Forderung argumentativ zu zementieren, verweist die Kammer in ihrer Resolution auf das juristische Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dieser hatte schon kurz nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung festgestellt, dass ein Rx-Versandverbot aus juristischer Sicht schon möglich und umsetzbar wäre, wenn zuvor mildere Mittel geprüft wurden.
Vor der Abstimmung warb Engelen mit eindringlichen Worten für eine Zustimmung der rund 80 anwesenden Delegierten. „Ich halte es jetzt für dringend geboten zu sagen: Wir haben eine ganz klare Position und das ist diese!" Der Kammerpräsident erklärte zu7dem, dass er den Präsidenten der Bundesapothekerkammer Andreas Kiefer vorab über die Resolution informiert habe und kündigte an, diese auch gesondert an die ABDA schicken zu wollen. Sie könne schließlich auch der Standesvertretung gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium den Rücken stärken.
Fax-Aktion: Briefe an die Bundestagsabgeordneten
Die Forderung der Kammer Nordrhein fällt in eine Zeit, in der die Spitze der Apotheker-Standesvertretung das Rx-Versandverbot aufgibt. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat in den vergangenen Tagen zwei überraschende Reden gehalten, eine beim Apothekertag Mecklenburg-Vorpommern, eine bei der Versammlung seiner eigenen Kammer in Sachsen. Nachdem Schmidt schon auf dem diesjährigen Deutschen Apothekertag (DAT) „tiefgreifende Veränderungen“ angekündigt hatte, sagte er in Mecklenburg-Vorpommern, dass das Verbot mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nur schwer umsetzbar sei. Und wenn man es angehe, gebe es für andere wichtige Forderungen, etwa die nach einer Erhöhung des Apothekenhonorars, keine Hoffnung mehr. Und auch in Sachsen äußerte sich Schmidt ähnlich: „Mit dem Rx-Versandverbot werden wir keine wirtschaftlichen Verbesserungen erreichen“, sagte er dort.
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Welche Maßnahmen statt eines Verbotes unternommen werden könnten, um die Gleichpreisigkeit zu erhalten, erklärte Schmidt nicht. In ihrer Resolution weist die Kammer Nordrhein nun darauf hin, dass die Diskussion um neue Komponenten im Apothekenhonorar mit der eigentlichen Problemstellung nach dem EuGH-Urteil nichts zu tun habe. Wörtlich heißt es zur Begründung in der Resolution: „Die Diskussion über eine längst fällige Erhöhung der Honorierung der heilberuflichen Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker für die freiberufliche und wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten unseres Landes ist hiervon abzukoppeln und eigenständig zu führen. Zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels ist die Politik aufgefordert, gemeinsam mit dem Berufsstand tragfähige und zukunftssichernde Vergütungsmodelle zu entwickeln.“
Die Kammer will nun auch ihre PR-Aktivitäten zum Rx-Versandverbot wieder ausbauen. Nach Informationen von DAZ.online werden in diesen Tagen alle Apotheken im Kammergebiet dazu aufgefordert, eine Fax-Nachricht an die Bundestagsabgeordneten aus den jeweiligen Wahlkreise zu senden, in dem das Rx-Versandverbot als einzig umsetzbare Möglichkeit, die Gleichpreisigkeit zu erhalten, bezeichnet wird.
5 Kommentare
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