Schmidt kontert Weigeldt

Schmidt will nicht über Dispensierrecht diskutieren

Berlin - 19.10.2018, 13:45 Uhr

Friedemann Schmidt wollte noch nie ernsthaft über das Impfen in der Apotheke diskutieren – ebenso wenig will er das über das ärztliche Dispensierrecht. (j/Foto: Schelbert)

Friedemann Schmidt wollte noch nie ernsthaft über das Impfen in der Apotheke diskutieren – ebenso wenig will er das über das ärztliche Dispensierrecht. (j/Foto: Schelbert)


ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sieht keinen Grund, die Arbeitsteilung von Apotheker und Arzt in Frage zu stellen. Weder könnten Ärzte Apotheker ersetzen noch umgekehrt. Damit reagiert Schmidt auf die in der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von Hausärzte-Chef Ulrich Weigeldt entfachte Diskussion um ein ärztliches Dispensierrecht.

Es ist nicht das erst Mal, dass Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, die Apotheker vor den Kopf stößt. Schon 2011 hat er sich für ein ärztliches Dispensierrecht ausgesprochen. Und einige Jahre später gab es ein Gerangel, welche Kompetenzen Apotheker im Medikationsmanagement haben sollten

Nun hat Weigeldt erneut ausgeholt: In der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom heutigen Freitag erklärt er abermals, Ärzte sollten das Recht haben, ihren Patienten verschreibungspflichtige Arzneimittel mitzugeben. Die Frage, welche Arzneimittel Ärzte vorhalten könnten, lässt der Hausärzte-Chef offen – und spricht sich für einen Dialog mit den Apothekern aus. Ein komplettes Sortiment wolle man jedenfalls nicht vorhalten – und Apotheker nicht ersetzen.

Ganz überraschend kam der Vorstoß nicht. Vergangene Woche hatte sogar Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Thema Impfen in der Apotheke ins Spiel gebracht – darüber wolle er mit den Apothekern reden, sagte er beim Deutschen Apothekertag in München. Jedenfalls, wenn sie es wollen. Einige wollen das – die ABDA lehnte es hingegen schon in der Vergangenheit ab. Und zwar nicht zuletzt, weil sie genau das befürchtete, was jetzt geschieht: eine Diskussion ums Dispensierrecht.

Schmidt: Kompetenzgerangel behindert nur

Die ABDA ließ heute nicht lange mit einer Antwort auf die Äußerung von Weigeldt warten. Sichtlich um Deeskalation bemüht, lässt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt wissen: „Ärzte können Apotheker so wenig ersetzen, wie Apotheker Ärzte ersetzen können. Beide müssen zusammen dafür sorgen, dass die Versorgung der Patienten vor Ort funktioniert, gerade auch in ländlichen Gebieten. Kompetenzgerangel und der Rückfall in alte Revierkonflikte behindern uns bei dieser Aufgabe nur“.

Apotheker mit Kompetenzvorsprung bei Arzneimitteln

Schmidt verweist darauf, dass die Trennung ärztlicher Tätigkeit von der Abgabe von Arzneimitteln aus gutem Grund ein Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems sei. Sie schütze den Arzt davor, in seiner Therapieentscheidung durch wirtschaftliche Erwägungen kompromittiert zu werden. Und Apotheker hätten durch ihre spezialisierte Ausbildung in Sachen Arzneimittel in der Regel einen klaren Kompetenzvorsprung vor Ärzten. „Das nutzt den Patienten“, so Schmidt.

Der ABDA-Präsident sieht auch keinen Anlass, die Arbeitsteilung von Apotheker und Arzt in Frage zu stellen. Dazu muss er gar nicht das Thema Impfen ansprechen. Vielmehr sagt Schmidt: „Wir haben in Deutschland eine gute flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Präsenzapotheken, Tag und Nacht, an 365 Tagen im Jahr. Da braucht es keine Ersatzlösung“. Zudem seien gerade Hausärzte schon heute oft überlastet und mancherorts rar. „Warum sollte man sie mit weiteren Aufgaben überfordern?”


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.