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Miniserie Selbstverwaltung der Apotheker
Wer macht was in der Berufspolitik? Teil 3: Die Dachorganisation ABDA
Diese
Woche trifft sich die Standesvertretung der Apotheker in München zum Deutschen
Apothekertag. Eine DAZ.online-Miniserie nimmt sich die Strukturen der
Standespolitik einmal genauer vor. In Teil 3 geht es um die die Dachorganisation der
Landesapothekerkammern und -verbände: die ABDA sowie die
Bundesapothekerkammer und den Deutschen Apothekerverband.
Die ABDA ist die Spitzenorganisation der Apotheker in Deutschland. Sie besteht aus den jeweils 17 Apothekerkammern und -verbänden der Länder und wurde 1950 gegründet. Die Abkürzung ABDA geht auf die bis 1982 geltende Bezeichnung als Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker zurück. Nach eigenem Verständnis zählt die ABDA die „Wahrung der gemeinsamen Interessen des apothekerlichen Heilberufs“ zu ihren wichtigsten Aufgaben, wie es auf der ABDA-Homepage heißt. Dazu sei ein reger Informationsaustausch innerhalb und außerhalb der ABDA nötig. Die ABDA informiere über relevante Vorgänge im Gesundheitswesen und verhandle mit der Politik und zuständigen Institutionen über die Arzneimittelversorgung.
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Die ABDA finanziert sich insbesondere durch die Beiträge der Mitgliedsorganisationen, die jeweils einen erheblichen Teil der Haushaltsvolumina der Kammern und Verbände ausmachen. Außerdem verfügt die ABDA über zahlreiche wirtschaftlich tätige Tochtergesellschaften. Äußerst bedeutsam für die Entscheidungswege in der ABDA ist, dass diese ein Verband der Kammern und Verbände ist, die einzelnen Apotheker dort also nicht Mitglieder sind, sondern nur indirekt vertreten werden.
Die Bundesapothekerkammer
Unter dem Dach der ABDA sind die 17 Apothekerkammern in der Bundesapothekerkammer (BAK) und die 17 Apothekerverbände im Deutschen Apothekerverband (DAV) zusammengeschlossen. Die BAK, die „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern“, ist nicht im Vereinsregister eingetragen, aber sie ist selbst auch keine Kammer, denn Kammern sind eine Landesangelegenheit. Gemäß ihrer Satzung pflegt die BAK den Informationsaustausch zwischen den Kammern, unterstützt sie bei ihrer Arbeit und verhandelt in bundesweit relevanten Fragen mit den zuständigen Institutionen. Für die Apothekenpraxis besonders wichtig sind die Leitlinien zur Qualitätssicherung, die von der BAK herausgegeben werden. Die Organe der BAK sind der Geschäftsführende Vorstand, der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Zum Geschäftsführenden Vorstand gehören der Präsident und der Vizepräsident der BAK sowie drei gewählte Vorstandsmitglieder einer Mitgliedskammer. Gemeinsam mit den übrigen Kammerpräsidenten bilden sie den Vorstand. In die Mitgliederversammlung kann jede Mitgliedskammer bis zu vier Vertreter entsenden. In diesem höchsten Organ der BAK hat jede Kammer zehn Grundstimmen sowie eine weitere Stimme pro 350 Mitglieder. Präsident der BAK kann nur ein Vorstandsmitglied einer Apothekerkammer sein, derzeit Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Apothekerkammer Rheinland-Pfalz.
Deutscher Apothekerverband
Der DAV ist als Verein im Vereinsregister eingetragen. Er koordiniert die Aufgaben der Mitgliedsverbände, unterstützt sie bei ihren Maßnahmen und vertritt sie in Verhandlungen mit den Krankenkassen, soweit diese auf Bundesebene stattfinden. Der DAV ist die „für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker“, die gemäß § 129 Abs. 2 SGB V mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen den Rahmenvertrag für die Arzneimittelbelieferung auszuhandeln hat. Mit der zunehmenden Zahl der Verträge und der Einführung von Ausschreibungen für Hilfsmittel hat das Vertragsgeschäft im DAV zu erheblich mehr Arbeit geführt. Daher hat der DAV in seiner Satzung einen Vertragsausschuss als Entscheidungsgremium geschaffen, das seine Beschlüsse auch in Telefonkonferenzen fassen kann. Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz von 2013 wurde dem DAV gemäß §§ 18 ff. ApoG zudem die Sonderaufgabe übertragen, den Notdienstfonds zu errichten und zu verwalten. Das rote gotische „Apotheken-A“ ist ein geschütztes Markenzeichen des DAV. Daher dürfen nur solche Apotheken, deren Leiter Mitglieder in einem Apothekerverband sind, mit diesem „Apotheken-A“ werben.
Auch der DAV verfügt über einen Geschäftsführenden Vorstand,
einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung. Die fünf Mitglieder des
Geschäftsführenden Vorstands, darunter der Vorsitzende und sein Stellvertreter,
werden aus dem Kreis der Vorsitzenden bzw. Präsidenten der Mitgliedsverbände
gewählt. Dem Vorstand gehören alle Vorsitzenden beziehungsweise Präsidenten der
Mitgliedsverbände an. In die Mitgliederversammlung, das höchste Organ des DAV,
kann jeder Mitgliedsverband bis zu fünf Vertreter entsenden. Jeder Verband hat
dort zwei Grundstimmen und eine weitere Stimme pro 100 Mitgliedsapotheken.
Vorsitzender des DAV ist derzeit Fritz Becker, Präsident des Landesapothekerverbandes
Baden-Württemberg
Die Organe der ABDA
Die Organe der ABDA sind die Mitgliederversammlung, die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker (besser bekannt als der „Deutsche Apothekertag“), der Gesamtvorstand und der Geschäftsführende Vorstand. Das höchste Gremium ist die Mitgliederversammlung, die in allen wichtigen Fragen entscheidet. Jede der 34 Mitgliedsorganisationen kann bis zu vier Vertreter dorthin entsenden. Jedes Bundesland (bzw. jeder Landesteil von NRW) hat sechs Grundstimmen und eine weitere Stimme pro 100 Apotheker im Land. Die Aufteilung dieser Stimmen zwischen Kammer und Verband des Landes können diese untereinander regeln. Insbesondere wählt die Mitgliederversammlung den ABDA-Präsidenten und den Vizepräsidenten. ABDA-Präsident ist derzeit Friedemann Schmidt, der Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer.
Obwohl die Mitgliederversammlung das wesentliche Entscheidungsgremium ist, wird der Deutsche Apothekertag öffentlich stärker wahrgenommen. Jede Mitgliedsorganisation entsendet dorthin Delegierte und hat eine Stimmenzahl, die von der Mitgliederzahl abhängt. Daraufhin wird die Hauptversammlung oft als eine Art Apothekerparlament wahrgenommen, doch sind ihre Beschlüsse nur verpflichtend, soweit nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist. Die meisten von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse sind Appelle an den Gesetzgeber oder andere staatliche Stellen oder Aufforderungen an die ABDA.
Dem Geschäftsführenden Vorstand gehören der ABDA-Präsident, der Vizepräsident, ein von der Mitgliederversammlung gewählter nicht-selbstständiger Apotheker und die Mitglieder der Geschäftsführenden Vorstände der BAK und des DAV an. Der Geschäftsführende Vorstand setzt die Beschlüsse anderer Organe um und bereitet den Deutschen Apothekertag vor. In allen berufspolitischen Angelegenheiten, in denen nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist, entscheidet der Gesamtvorstand. Diesem gehören die Präsidenten bzw. Vorsitzenden der Mitgliedsorganisationen sowie die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands an.
Hauptamtliche Geschäftsführung
Neben diesen ehrenamtlichen Gremien besteht eine gemeinsame hauptamtliche Geschäftsführung der ABDA, der BAK und des DAV, die an die Weisungen des Geschäftsführenden Vorstandes der ABDA gebunden ist und die ihren Sitz in Berlin hat. Sie wird von einem Hauptgeschäftsführer geleitet, derzeit Dr. Sebastian Schmitz. Jeder der fünf Geschäftsbereiche „Pharmazie“, „Arzneimittel“, „Wirtschaft, Soziales und Verträge“, „Recht“ sowie „Finanzen, Personal und Verwaltung“ hat einen Geschäftsführer. Außerdem gehören zur ABDA die Stabsstelle für Kommunikation und die Europavertretung.
Kritik an der Struktur
Die Struktur der ABDA ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Besonders kritisch wird die Verbindung von Kammern und Verbänden, also zwei grundverschiedenen Organisationsformen mit unterschiedlichen Aufgaben und widersprüchlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, unter einem Dach gesehen. Einerseits wird befürchtet, die den Kammern auferlegte Zurückhaltung könnte die ABDA an einer offensiven Politik hindern. Andererseits wird kritisiert, die Apothekenleiter seien in der ABDA doppelt vertreten und könnten ihre wirtschaftlichen Belange übermäßig stark zur Geltung bringen. Vielleicht könnte aber auch die Verknüpfung wirtschaftlicher Interessen mit den fachlichen Anliegen die letzteren in der öffentlichen Wahrnehmung schwächen. Als Begründung für diese Struktur wird hingegen angeführt, die Apotheker sollten als kleiner Berufsstand mit nur einer Stimme sprechen können. Einen Gegenentwurf bilden die Ärzte mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Gegen die Struktur der ABDA wird angeführt, dass die indirekte Vertretung über Kammern und Verbände zur „Basisferne“ führe. Außerdem werden die geringen Befugnisse des Apothekertages beklagt. Dagegen wird argumentiert, es sei nicht praktikabel, einem Gremium, das nur einmal pro Jahr tagen kann, viele Zuständigkeiten einzuräumen, weil dann über lange Zeit keine Entscheidungen getroffen werden könnten. Als möglicher Kompromiss wurde bei mehreren Apothekertagen vorgeschlagen, der Hauptversammlung zumindest das Recht zur Wahl des ABDA-Präsidenten einzuräumen. Doch gerade dies kollidiert mit dem Konzept eines Verbandes der Verbände, in dem nicht die einzelnen Apotheker Mitglieder sind.
Ein weiteres Problem ist die Beziehung zwischen Haupt- und Ehrenamt. Kritiker befürchten, dass die vielfältigen ehrenamtlichen Gremien und die umfangreiche Tätigkeit von Ehrenamtlern im Tagesgeschäft der ABDA die Hauptamtler in der Wahrnehmung von Gesprächspartnern schwach erscheinen lassen und deren Verhandlungsmöglichkeiten untergraben können. Angesichts eines allgemeinen Trends zur Spezialisierung wird gefordert, das über lange Zeit gewachsene Verhältnis zwischen Generalisten im Ehrenamt und Spezialisten im Hauptamt zu hinterfragen.
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