Pharmazieräte-Tagung

Keine Vermischung von Botendienst und Versandhandel!

Berlin - 09.10.2018, 17:35 Uhr

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD, v. l.): Dr. Wolfgang Kircher,
Christian Züllich, Dr. Ute Stapel, Christian Bauer, Dr. Walter Taeschner. (Foto: APD)

Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD, v. l.): Dr. Wolfgang Kircher, Christian Züllich, Dr. Ute Stapel, Christian Bauer, Dr. Walter Taeschner. (Foto: APD)


Lieferengpässe: Pharmazieräte sehen Unternehmen gefordert

3. Lieferengpässe (§ 17 Abs. 4 ApBetrO und § 15 ApBetrO)

Was die derzeitigen Lieferengpässe, auch bei akut erforderlichen Arzneimitteln wie etwa Adrenalinpens betrifft, so seien diese „teilweise durch abweichende Lieferwege verursacht“. Es sei daher nicht möglich, Patienten rechtzeitig oder überhaupt mit den benötigten Arzneimitteln zu versorgen. Die APD fordert die pharmazeutischen Unternehmen auf, dem Pharmagroßhandel ausreichende Mengen dieser Arzneimittel zur Verfügung zu stellen, damit die Apotheken ihren Versorgungsauftrag zeitnah erfüllen können. Vor allem bei den sofort benötigten Notfallpräparaten müsse eine zeitnahe Belieferung gewährleistet sein.

4. Botendienst / Versandhandel (§ 17 Abs. 2 und 2a ApBetrO vs. § 11a ApoG)

Zuweilen verwischt die Grenze zwischen Versandhandel und Präsenzversorgung durch den Botendienst: So meinte etwa eine Apothekerin, ihre Rezeptsammlung in einem nahe gelegenen Supermarkt sei durch ihre Versanderlaubnis gedeckt. Das Oberverwaltungsgericht NRW sah das anders. Und auch die Pharmazieräte stellen in ihrer Resolution klar, nach welchen Gesichtspunkten Zustellmodelle zu unterscheiden sind – und zwar jeweils im Einzelfall: „Bei Bestellung von Arzneimitteln in einem Webshop einer Apotheke liegt ein Versandhandel nach § 11a ApoG vor. Die Auslieferung hat durch einen externen Dienstleister zu erfolgen. Bei einer Bestellung eines Arzneimittels direkt in der Apotheke, z.B. telefonisch, liegt ein Präsenzhandel vor. Die Auslieferung kann durch einen Boten der Apotheke (ggf. pharmazeutisches Personal) nach § 17 Abs. 2 ApBetrO erfolgen“. Und weiter: „Eine Vermischung zwischen apothekereigenem Botendienst nach § 17 Abs. 2 ApBetrO und einem Versandhandel nach § 11 a ApoG ist nicht zulässig.“

Keine Vertretungsbefugnis für PTA

Weitere Diskussionspunkte der Tagung waren zum Beispiel die Überwachung der Zytostatikaherstellung in Apotheken, Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Prüfzertifikat bei TCM-Granulaten und das neue Portal der APD, das ihre Mitglieder mit gebündelten Informationen bei der Apothekenüberwachung unterstützen soll. Deutlich machte die Arbeitsgemeinschaft zudem, dass sie nichts von einer Vertretungsbefugnis für PTA hält – nicht einmal stundenweise.

Mehr zur 66. Jahrestagung der APD lesen Sie in der diese Woche erscheinenden DAZ Nr. 41, 2018, S. 100.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Resolution der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschland (APD) e. V.

Forderungen zum Schutz der Vor-Ort-Apotheke

Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte auch in Corona-Zeiten aktiv / Eintragung als Berufsverband

APD verabschiedet Resolution zum Botendienst

Pharmazieräte tagten in Rostock

Rezeptur muss in jeder Apotheke möglich sein

Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands verabschiedet eine Resolution

Einheitliche Apothekenrevision

3 Kommentare

Verblisterung

von Conny am 09.10.2018 um 18:37 Uhr

In welcher Welt leben eigentlich die Pharmazieräte ? In der realen bestimmt nicht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: RE Verblisterung

von Alexander Murr am 10.10.2018 um 12:39 Uhr

Welchen Punkt zum Thema Verblisterung halten Sie denn für unnötig?

Botendienst muss Regelleistung werden

von Lars Peter Wall am 09.10.2018 um 17:57 Uhr

Wenn unsere eigenen Leute uns bei der dringend notwendigen Modernisierung deemaßen in den Rücken fallen, so ist es nicht verwunderlich, dass man uns außerhalb unseres Berufes nicht mehr ernst nimmt!
Der Kunde erwartet heute den Botendienst, ob nun umsonst oder entgeltlich als absolute Selbstverständlichkeit! Nun zu differenzieren zwischen Online-Bestellung = Versandhandel und Telefon oder Fax = Botendienst.......
Was für ein hanebüchener Unsinn!
Muss dann DocMorris telefonische Bestellungen mit dem Botendienst ausführen! Was ein Quatsch, über den Bestellweg die Lieferart festzulegen! Spätestens mit dem elektronischen Rezept sind wir dann zurecht Geschichte!
Denn Amazon liefert! Wir dürfen das dann nicht?
Hallo Mc Fly! Aufwachen!
Ein wenig Mut für notwendige Veränderungen und Entbürokratisierung wäre einmal schön!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.