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Pharmazieräte-Tagung
Keine Vermischung von Botendienst und Versandhandel!
Lieferengpässe: Pharmazieräte sehen Unternehmen gefordert
3. Lieferengpässe (§ 17 Abs. 4 ApBetrO und § 15 ApBetrO)
Was die derzeitigen Lieferengpässe, auch bei akut erforderlichen Arzneimitteln wie etwa Adrenalinpens betrifft, so seien diese „teilweise durch abweichende Lieferwege verursacht“. Es sei daher nicht möglich, Patienten rechtzeitig oder überhaupt mit den benötigten Arzneimitteln zu versorgen. Die APD fordert die pharmazeutischen Unternehmen auf, dem Pharmagroßhandel ausreichende Mengen dieser Arzneimittel zur Verfügung zu stellen, damit die Apotheken ihren Versorgungsauftrag zeitnah erfüllen können. Vor allem bei den sofort benötigten Notfallpräparaten müsse eine zeitnahe Belieferung gewährleistet sein.
4. Botendienst / Versandhandel (§ 17 Abs. 2 und 2a ApBetrO vs. § 11a ApoG)
Zuweilen verwischt die Grenze zwischen Versandhandel und Präsenzversorgung durch den Botendienst: So meinte etwa eine Apothekerin, ihre Rezeptsammlung in einem nahe gelegenen Supermarkt sei durch ihre Versanderlaubnis gedeckt. Das Oberverwaltungsgericht NRW sah das anders. Und auch die Pharmazieräte stellen in ihrer Resolution klar, nach welchen Gesichtspunkten Zustellmodelle zu unterscheiden sind – und zwar jeweils im Einzelfall: „Bei Bestellung von Arzneimitteln in einem Webshop einer Apotheke liegt ein Versandhandel nach § 11a ApoG vor. Die Auslieferung hat durch einen externen Dienstleister zu erfolgen. Bei einer Bestellung eines Arzneimittels direkt in der Apotheke, z.B. telefonisch, liegt ein Präsenzhandel vor. Die Auslieferung kann durch einen Boten der Apotheke (ggf. pharmazeutisches Personal) nach § 17 Abs. 2 ApBetrO erfolgen“. Und weiter: „Eine Vermischung zwischen apothekereigenem Botendienst nach § 17 Abs. 2 ApBetrO und einem Versandhandel nach § 11 a ApoG ist nicht zulässig.“
Keine Vertretungsbefugnis für PTA
Weitere Diskussionspunkte der Tagung waren zum Beispiel die Überwachung der Zytostatikaherstellung in Apotheken, Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Prüfzertifikat bei TCM-Granulaten und das neue Portal der APD, das ihre Mitglieder mit gebündelten Informationen bei der Apothekenüberwachung unterstützen soll. Deutlich machte die Arbeitsgemeinschaft zudem, dass sie nichts von einer Vertretungsbefugnis für PTA hält – nicht einmal stundenweise.
Mehr zur 66. Jahrestagung der APD lesen Sie in der diese Woche erscheinenden DAZ Nr. 41, 2018, S. 100.
3 Kommentare
Verblisterung
von Conny am 09.10.2018 um 18:37 Uhr
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AW: RE Verblisterung
von Alexander Murr am 10.10.2018 um 12:39 Uhr
Botendienst muss Regelleistung werden
von Lars Peter Wall am 09.10.2018 um 17:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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