Neuer Gehaltstarifvertrag

So viel verdienen angestellte Apotheker ab dem 1. September

Berlin - 23.08.2018, 14:00 Uhr

Für Apothekenangestellte gelten ab dem 1. September 2018 höhere Tariflöhne. Aber wie hoch sind die Löhne? DAZ.online hat alles in einer Tabelle zusammengefasst. (s / Foto: Imago)

Für Apothekenangestellte gelten ab dem 1. September 2018 höhere Tariflöhne. Aber wie hoch sind die Löhne? DAZ.online hat alles in einer Tabelle zusammengefasst. (s / Foto: Imago)


Ab dem 1. September 2018 bekommen alle Apothekenmitarbeiter mehr Geld. Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband der Apotheker (ADA) haben sich am gestrigen Mittwoch auf ein Plus von 3 Prozent in allen Berufs- und Altersgruppen geeinigt. Auch die Auszubildenden erhalten mehr Geld. DAZ.online hat die neuen Löhne für angestellte Apotheker, Apothekerassistenten und Pharmazie-Ingenieuren in einer Tabelle zusammengefasst.

Nach zähen Verhandlungen haben sich die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Demnach sollen Apothekenmitarbeiter in allen Alters- und Berufsgruppen ab dem 1. September 2018 3 Prozent mehr Gehalt bekommen. Der Vorgänger-Vertrag war im Juni 2017 in Kraft getreten, dann aber zum 31. Mai 2018 gekündigt worden. Im Juli hatten sich Adexa und ADA erstmals getroffen, um neue Tariflöhne zu vereinbaren, die Verhandlungen endeten jedoch ohne Ergebnis.

Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von 16 Monaten und gilt somit bis Ende 2019. Die verhandelten Löhne gelten für alle Bundesländer bis auf Sachsen und die Region Nordrhein. In Sachsen gelten traditionell keine Adexa-Tarife, weil der Sächsische Apothekerverband nicht Mitglied im ADA ist. Und in Nordrhein werden eigene Tarifverträge zwischen der Adexa und der TGL Nordrhein verhandelt.

Es fällt auf, dass bei den Verhandlungen nur eine einzige Lohnspalte von der 3-Prozent-Erhöhung ausgenommen wurde. Konkret geht es um die Zusatzvergütungen der Nachtdienste zwischen 22 und 8 Uhr morgens. Die Zwischendienste (18.30 Uhr bis 22 Uhr) sowie die Zusatzvergütungen für Sonn- und Feiertage wurden angepasst. Hier sehen Sie die gesamte Vergütungstabelle, die ab dem 1. September gilt:

GEHÄLTERBrutto-monats-gehaltNotdienst-zulage (18.30 bis 22.00 Uhr)Notdienst-zulage (22.00 bis 
8.00 Uhr)

Wochen-end-zulage

Approbierte
1. Jahr3.463 €70 €85 €210 €
2.-5. Jahr3.573 €72 €85 €217 €
6.-10. Jahr3.839 €78 €85 €233 €
ab 11. Jahr4.199 €85 €85 €255 €
Apothekerassistenten
ab 15. Jahr2.999 €61 €85 €182 €
Pharmazie-Ingenieure und Dipl. Pharmazie-Ingenieure
ab 15. Jahr2.999 €61 €85 €182 €

Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Adexa und ADA einigen sich auf neuen Gehaltstarifvertrag – er gilt ab 1. September

Drei Prozent mehr Gehalt für alle

Neuer Gehaltstarifvertrag ab Januar 2022

Dreistelliger Sockelbetrag für alle

ADEXA, ADA und TGL – so funktioniert die Tarifpolitik für Apotheken

Es wird wieder verhandelt

Höheres Tarifgehalt für Apothekenmitarbeiter

Nordrhein: Zulage für Filialleiter in trockenen Tüchern

3 Kommentare

Tarifvertrag

von Alexander Zeitler am 23.08.2018 um 20:59 Uhr

Wen wollen Sie denn mit diesen für sonstige Akademiker lächerliche Zahlen in die Apotheke locken?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Liste vollständig?

von horst Wycisk am 23.08.2018 um 15:23 Uhr

Wenn der neue Tarifvertrag für alle Mitarbeiter gelten soll, kann es dann sein, dass in ihrer Tabelle ein bissi was fehlt?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Liste vollständig

von Benjamin Rohrer am 23.08.2018 um 15:46 Uhr

Lieber Herr Wycisk,

das stimmt, es fehlen einige Berufsgruppen. Das liegt daran, dass wir für diese Berufsgruppen gerade eine Extra-Tabelle erstellen und einen zweiten Text planen - alle Daten in einer Tabelle wären etwas unübersichtlich geworden. Der Text mit den anderen Berufsgruppen folgt aber gleich.

Vielen Dank für Ihren Hinweis!

Beste Grüße

Benjamin Rohrer

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.