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Mecklenburg-Vorpommern
Kammer lehnt ABDA-Haushaltsentwurf ab – gegen die Stimme des Präsidenten
Engel: Rx-Versandverbot ist der einzige Weg
Auch was die politische Ausrichtung betrifft, findet Kammerpräsident Engel, dass die ABDA auf dem richtigen Weg ist. Mit Blick auf das im Koalitionsvertrag vorgesehene Rx-Versandverbot stellte Engel klar: „Noch orientiert sich die Politik. Es ist nun unsere Aufgabe, sie mit guten Argumenten zu versorgen, die wir zweifelsfrei haben. Es muss das Ziel sein, die einheitlichen Preise zu erhalten. Mehrere Juristen haben uns erklärt, dass das Rx-Versandverbot der einzige gangbare Weg ist. Wenn die einheitlichen Preise nicht mehr da sind, würden insbesondere mittlere und kleinere Apotheken nicht bestehen können.“
Kammerpräsident: Fernbehandlungen sind nicht effektiv
Das Thema Telemedizin könnte insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, das als typisches Flächenland mit hauptsächlich ländlichen Strukturen gilt, in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Ausschließliche ärztliche Fernbehandlungen sieht Kammerpräsident Engel allerdings kritisch. „Eine effektive ärztliche Behandlung ohne das persönliche Gespräch ist nur schwer vorstellbar. Wesentliche Elemente, wie das Abtasten, das Abhorchen oder das Abklopfen, sind so gar nicht möglich.“ Engel sagte, dass auch die Ärzte aus seiner Sicht „Skrupel“ mit der Entscheidung des Ärztetages zu Fernbehandlungen haben. Denn: „Ein Antrag zur Ausstellung von AU-Bescheinigungen und Rezepten wurde nicht beschlossen, sondern nur an den Vorstand verwiesen.“
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„Die Rechtslage bei den Online-Verordnungen wird sich ändern“
Engel bezweifelt auch, dass der Patient ein Interesse daran hat. „Warum sollte man sich online behandeln lassen, wenn ich für das Rezept ohnehin noch einmal in die Praxis muss?“ Letztlich erklärte aber auch Engel, dass er das Thema realistisch sehe: „Langfristig wird die Fernbehandlung nicht ohne das E-Rezept denkbar sein.“ Deshalb müssten sich auch die Apotheker mit diesem Thema beschäftigen. Wichtig sei es ihm in dieser Diskussion, dass „Spielregeln“ eingehalten würden. Man müsse beispielsweise vermeiden, dass die Verordnungen „einzelnen Anbietern“, insbesondere nannte Engel hier „Kapitalgesellschaften“, zugespielt werden. Denn: „Keiner hat ein Interesse daran, dass Kapitalgesellschaften Informationen über den Gesundheitszustand von Patienten auswerten.“
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