- DAZ.online
- News
- Politik
- Kooperationsapotheker: ...
BVDAK im Bundesgesundheitsministerium
Kooperationsapotheker: Versandhandel ist „sinnvolle Ergänzung“
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) nutzt die
spürbare Unzufriedenheit mit der ABDA aus, um seine eigenen Positionen nach
vorne zu bringen. Wie der Verband mitteilt, hat ihr Vorsitzender Dr. Stefan
Hartmann ein Positionspapier mit elf Punkten im Bundesgesundheitsministerium
vorstellen können. Darin geht es unter anderem ums Honorar und den Versandhandel,
den der BVDAK im Einzelfall für eine „sinnvolle Ergänzung“ hält.
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) hat seine eigenen Vorstellungen von der Weiterentwicklung des Apothekenwesens. Diese hat er nun in einem Positionspapier zusammengefasst und in die Politik gestreut. Der Verbandsvorsitzende Dr. Stefan Hartmann habe es bereits im Bundesgesundheitsministerium erläutert, vermeldet der Verband. Die Botschaft: Der BVDAK ist bereit, aktiv mitzugestalten – und das, so verkündet Hartmann selbstbewusst, stoße bei Politikern auf „offene Ohren“. Wenn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sein angekündigtes „Gesamtpaket“ für Apotheken vorlegt, werden die Vorschläge des BVDAK „sich dort wiederfinden“, ist Hartmann überzeugt.
Doch was genau wollen die Kooperationsapotheker? Zunächst stellen sie klar, welche zentralen Eckpfeiler erhalten werden müssen: Die Apothekenpflicht, die freie Arzt- und Apothekenwahl, das Kollektivvertragssystem sowie das Fremd- und Mehrbesitzverbot. Bereit für den Wandel sei man aber mit Blick auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Entwicklung neuartiger Therapieformen, die patientenindividuell zur Anwendung zubereitet werden müssen und die flächendeckende Versorgung der älter werdenden Gesellschaft.
Hartmann: ABDA verweigert sich dem Fortschritt
Hartmann widerspricht ausdrücklich der Aussage, die Apotheken seien digital gut aufgestellt. Vielmehr fehle die digitale Vernetzung, die Kommunikation der knapp 20.000 Apotheken untereinander. Doch diese eine solche könne technisch relativ schnell realisiert werden. Die Apothekenrechenzentren und/oder Warenwirtschaftsanbieter könnten eine gemeinsame und standardisierte Schnittstelle zwischen den stationären Apotheken und allen künftig zugelassenen E-Rezept-Erstellern implementieren. Mit diesem Vorstoß will sich der BVDAK von der ABDA abgrenzen, die „mit ihren Äußerungen zum E-Rezept die Apothekerschaft als Nein-Sager erscheinen“ lasse, die sich dem Fortschritt verweigere.
Der BVDAK will in diesem Zusammenhang auch eine digitale Plattform für die Apotheken, einen sicheren Server, auf dem Medikationsdaten gespeichert werden können. Das ermögliche ein nachhaltiges Medikationsmanagement, auch wenn der Patient in unterschiedliche Apotheken gehe. Unter dem Punkt Digitalisierung unterbreitet der BVDAK überdies seine Vorstellungen von einer Apotheken-App, Apotheken-Abholfächern und digitalen Rezeptsammelstellen.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.