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Bayerns Kammerpräsident Thomas Benkert
„Die Bequemlichkeit des Patienten kann nicht oberste Priorität sein“
Es bleibt dabei: Teile der Apothekerschaft sehen die Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes bei den Ärzten kritisch. Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK), sagte bei der heutigen Kammerversammlung in Augsburg: „Ich weiß nicht, ob diese Entscheidung der Ärzte gut durchdacht war.“ Benkert befürchtet, dass sich die Suchtgefahr bei Patienten und die Kriminalität steigern könnten. Und: Trotz der Zurückhaltung der ABDA hat Benkert seine Kollegen zur Unterzeichnung der Online-Petition für das Rx-Versandverbot aufgerufen.
Mitte Mai beschloss der Deutsche Ärztetag mehrheitlich, die Musterberufsordnung der Mediziner dahingehend zu ändern, dass Ärzte ihre Patienten künftig unter bestimmten Voraussetzungen ohne vorherigen persönlichen Kontakt in der Praxis ausschließlich per Telefon, SMS, E-Mail oder Online-Chat behandeln. Die Ärztekammern in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben diese Regel teilweise schon übernommen. Insbesondere in Baden-Württemberg entstehen derzeit einige Fernbehandlungsprojekte. Jüngstes Beispiel: Die Ärztekammer hat es der Londoner Online-Praxis erlaubt, Patienten in Deutschland via Chat zu behandeln. DrEd hat bereits angekündigt, dass auch Rezepte ausgegeben werden sollen.
Die erste Reaktion der ABDA auf die Beschlüsse der Ärzte erregte auch im Apothekerlager für Aufsehen: Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, erklärte in einer Mitteilung, dass die Entscheidung der Ärzte keinerlei Auswirkungen auf die Apotheker haben werde. Fälschlicherweise fügte Kiefer hinzu, dass die Ärzte ihre Rezept ohnehin nicht online verschreiben wollen, dazu habe es einen Beschluss auf dem Ärztetag gegeben. Richtig ist, dass der Vorstand der Bundesärztekammer derzeit prüft, wie man mit Online-Rezepten umgehen will.
Benkert: Suchtgefahr und Kriminalität durch ausschließliche Fernbehandlung
Bayerns Kammerpräsident Thomas Benkert sieht die Entwicklungen in der Ärzteschaft ebenso kritisch. Bei der heutigen Kammerversammlung sagte er: „Ich weiß nicht, ob diese Entscheidung so gut durchdacht war.“ Es sei durchaus möglich, dass man Patienten, die man lange und gut kenne auch einmal fernbehandle, die Erstversorgung solle aber persönlich bleiben. Benkert sagte auch, dass das Patientenwohl und die Patientensicherheit immer Vorrang haben müsse. Es sei bei Online-Behandlungen nicht möglich, einige, sehr beratungsbedürftige Arzneimittel von der Verordnung auszuschließen. Deswegen befürchte er, dass es bei bestimmten Arzneimittel- und Patientengruppen zu „erhöhter Suchtgefahr, Arzneimittelmissbrauch und einer gesteigerten Kriminalität“ kommen könne.
Benkert kritisierte insbesondere die Zulassung der Londoner Online-Praxis DrEd. Dieses sei aus seiner Sicht das „falsche Modell“. Diesbezüglich sagte der Kammerpräsident: „Bequemlichkeit kann nicht die oberste Prämisse der Versorgung sein, die Arzneimittelsicherheit und das Patientenwohl müssen die oberste Prämisse sein.“ In der anschließenden Diskussion beschwerte sich ein Delegierter darüber, dass die Apotheker diese Prozesse nicht begleiten und keine eigenen Ideen einbringen. Doch Benkert blieb bei seiner Meinung: Das Thema Fernbehandlung werde erst relevant für die Apotheker, wenn E-Rezepte wirklich vorliegen und verwendet werden.
4 Kommentare
Bequemlichkeit
von Benjamin Rohrer am 11.06.2018 um 19:50 Uhr
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Unverstanden
von Reinhard Rodiger am 08.06.2018 um 15:32 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Unverstanden
von Dr. Ralf Schabik am 11.06.2018 um 18:28 Uhr
AW: Unverstanden
von Reinhard Rodiger am 11.06.2018 um 23:25 Uhr
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