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Baden-Württemberg
Ärztekammer erlaubt DrEd Online-Beratung und Rezept-Versand
Es gab Zeiten, da wurden im Deutschen Bundestag Gesetze beschlossen, um das Geschäftsmodell der britischen Online-Praxis DrEd hierzulande unmöglich zu machen. Das damals beschlossene Gesetz gilt zwar noch, aber DrEd scheint mit dem Fall des Fernbehandlungsverbotes nun wieder eine Option für viele zu werden: Die Ärztekammer Baden-Württemberg hat es dem Unternehmen erlaubt, Patienten in Deutschland zu behandeln – laut DrEd gehört dazu auch die Ausstellung von PKV-Rezepten.
Erst kürzlich erklärte Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, dass sich durch die teilweise Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes für die Apotheker nichts ändere. Darüber wie sinnvoll diese Aussage ist, kann gestritten werden. Klar ist aber, dass sich nach der Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes durch den Ärztetag allein schon praktisch einiges ändern könnte in der Apotheke. Denn es gibt immer mehr Versorgungsmodelle, bei denen Patienten jetzt schon online beraten werden – auch Rezepte werden bereits ausgestellt, wie das Projekt des baden-württembergischen Unternehmens Teleclinic zeigt. Und diese Rezepte landen nun einmal in der Apotheke.
Jüngstes Beispiel für ein solches Versorgungsmodell: die britische Online-Praxis DrEd. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg erlaubte ihr am gestrigen Dienstag ein Modellprojekt, bei dem in Deutschland tätige Ärzte Patienten aus Deutschland fernbehandeln. Die Ärztekammer im Ländle war im vergangenen Jahr die erste Kammer, die solche Modellversuche erlaubte, vor einigen Wochen zog Schleswig-Holstein nach. Für DrEd bedeutet das: Das Unternehmen kann sich nun auch in Deutschland niederlassen, um baden-württembergische Patienten online zu beraten.
An eine solche Entwicklung war noch vor zwei Jahren nicht zu denken: Noch im November 2016 beschloss der Bundestag nach jahrelangem Drängen der Unionsfraktion, die sogenannte „Lex DrEd“, ein Gesetz, nach dem Apotheker keine Rezepte beliefern dürfen, die aus einem nicht-direkten Arztkontakt resultieren. Das Gesetz gilt natürlich immer noch: Jeder Apotheker muss also sehr genau prüfen, ob das ihm vorliegende Rezept aus einer solchen Video-Beratung, die ja nun auch in Deutschland immer häufiger vorkommen wird, entstammt. Für DrEd ist das aber kein Grund, auf die Rezept-Ausstellung während der Online-Beratungen zu verzichten.
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