Diabetes-Therapie

Metformin plus Sitagliptin: Warum Ärzte die freie Kombination verordnen

Stuttgart - 23.05.2018, 09:20 Uhr

In der Apotheke bedeutet die Umstellung von der fixen auf die freie Kombination Erklärungsbedarf. (Foto: Gerhard Seybert / stock.adobe.com)                                      . 

In der Apotheke bedeutet die Umstellung von der fixen auf die freie Kombination Erklärungsbedarf. (Foto: Gerhard Seybert / stock.adobe.com)                                      . 


Je mehr Arzneimittel ein Patient nimmt, desto größer ist die Gefahr, dass er sie nicht wie vom Arzt verordnet anwendet. Kombinationsarzneimittel können diesen Patienten das Leben leichter machen und für bessere Adhärenz sorgen. Allerdings machen einige Apotheker in letzter Zeit die Beobachtung, dass Typ-2-Diabetiker, die Sitagliptin und Metformin erhalten, von der fixen auf die freie Kombination umgestellt werden. Warum das so ist? DAZ.online hat nachgefragt.

Blutdrucksenker, Statine, vielleicht noch Allopurinol oder auch mal ein Schmerzmittel: Neben ihren – oft mehreren – Antidiabetika, nehmen Patienten mit Typ-2-Diabetes in vielen Fälle noch eine ganze Menge anderer Arzneimittel ein. Um die Therapie möglichst einfach zu gestalten und die Adhärenz zu fördern, werden oft Kombinationsarzneimittel eingesetzt. Doch in letzter Zeit machen Apotheker vermehrt die Erfahrung, dass Ärzte Patienten von der Fixkombination Sitagliptin/Metformin (Janumet®) auf die freie Kombination umstellen – sehr zum Leidwesen der Patienten, da zweimal eine Zuzahlung anfällt und sie mehr Tabletten schlucken müssen.

Erklärung Medikationskatalog

Die Erklärung dafür liefert der Medikationskatalog der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Der soll Vertragsärzte bei einer evidenzbasierten, sicheren und indikationsgerechten Verordnungsentscheidung unterstützen, wie es auf der Seite der KBV heißt. Abhängig von der Evidenz – hier fließen zum Beispiel Leitlinien, aber auch IQWiG- und G-BA-Bewertungen mit ein – werden die Wirkstoffe dann eingestuft als „Standard“, „Reserve“ oder „nachrangig“. „Standard“ ist wohl selbsterklärend: Das, was für die Mehrheit der Patienten infrage kommt. „Reserve“ umfasst Wirkstoffe, die bei „relevanten“ Patientengruppen, für die eine Behandlung mit den Standardwirkstoffen nicht in Frage kommt, verordnet werden sollen. Zum Beispiel Sartane bei ACE-Hemmer-Unverträglichkeit. Unter das Label „nachrangig“ fallen alle anderen, für die jeweilige Indikation zugelassenen Wirkstoffe. Diese können im Einzelfall schon Vorteile haben und können dann auch eingesetzt werden. In der Gesamtschau seien sie aber als „nachrangig zu verordnen“ einzustufen, schreibt die KBV. Im Klartext, die KBV sieht eine Verordnung dieser Mittel nicht gern. Unter Umständen könnte der Arzt bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung so eine Verordnung begründen müssen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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