Lieferengpässe, Kostendruck, Ausschreibungspraxis

Landesbehörden beschließen Forderung nach Rabattvertragsreform

Berlin - 04.05.2018, 14:45 Uhr

Die Chefs der Landesgesundheitsbehörden haben am gestrigen Donnerstag einen Antrag beschlossen, nach dem der Kostendruck im Generika-Bereich gesenkt und Rabattverträge hinterfragt werden sollen, um Lieferengpässe zu vermeiden. (Foto: dpa)

Die Chefs der Landesgesundheitsbehörden haben am gestrigen Donnerstag einen Antrag beschlossen, nach dem der Kostendruck im Generika-Bereich gesenkt und Rabattverträge hinterfragt werden sollen, um Lieferengpässe zu vermeiden. (Foto: dpa)


Die Chefs der Landesgesundheitsbehörden haben sich einstimmig für Änderungen bei den Arzneimittel-Rabattverträgen und der Preisgestaltung ausgesprochen. Bei ihrer gestrigen sogenannten Amtschefkonferenz haben die Behörden einen Antrag durchgewinkt, nach dem die Bundesregierung prüfen soll, wie der Kostendruck im Generika-Bereich gesenkt werden kann und ob die obligatorische Ausschreibung von Mehrfach-Rabattverträgen Sinn macht.

Der Druck der Bundesländer in Sachen Lieferengpässe und Arzneimittel-Rabattverträge wächst. Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass die Landesgesundheitsbehörden in Hessen und im Saarland sich dafür einsetzen, die Rabattverträge grundlegend zu reformieren, um den Kostendruck im System zu senken und Lieferengpässe zu vermeiden. Einen entsprechenden Antrag hatten beide Länder der sogenannten Amtschefkonferenz vorgelegt, in der die Chefs aller Gesundheitsbehörden aufeinandertreffen.

Nach Informationen von DAZ.online wurde dieser Antrag am gestrigen Donnerstag nach leichten Änderungen von den Behördenchefs einstimmig angenommen. Dem Vorschlag hatten sich vor der Abstimmung sogar noch die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Brandenburg angeschlossen. Der Antrag trägt den Titel „Steuerungsinstrumente für versorgungsrelevante Arzneimittel“ und beschäftigt sich mit Arzneimittel-Lieferengpässen. Um diesen weiter vorzubeugen, soll die Ministerkonferenz nun das Bundesgesundheitsministerium bitten, zu überprüfen, „inwieweit eine Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen oder anderer Maßnahmen besteht“.

In ihrem Beschluss verwiesen die Behördenchefs nun auf die Ergebnisse des Pharmadialogs. Beim Pharmadialog hatten sich die Bundesregierung und die Vertreter der Pharmaindustie bereits mit den Zusammenhängen zwischen Rabattverträgen und Lieferengpässen beschäftigt. Die Behördenchefs sprechen sich nun dafür aus, der Zusage im Pharmadialog nachzukommen, nach der die verpflichtende Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen geprüft werden soll: „Darüber hinaus wollen sich im Hinblick auf die Liefersicherheit bei Rabattverträgen die Dialog-Partner in Gesprächen mit den Krankenkassen dafür einsetzen, dass die Liefersicherheit im Rahmen der Rabattverträge beispielsweise durch Mehrfachvergaben gestärkt wird."

„Preis- und Rabattdruck“ Ursache für Lieferengpässe

Die Antragsteller bemängeln in ihrer Begründung, dass trotz der nach dem Pharmadialog umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation weiterhin Lieferengpässe auftreten. Dafür gibt es aus Sicht der Antragsteller „herstellungsbedingte Ursachen“, also etwa die Zunahme regulatorischer Anforderungen, Produktionsprobleme oder Engpässe bei Ausgangsstoffen. Andere Gründe für Engpässe seien Nachfrageschwankungen, der „Preis- und Rabattdruck“, Verteilungs- und Lagerprobleme sowie unternehmerische Entscheidungen.

Dass die Pharmaunternehmen selbst eine Mitschuld an der Situation haben, ist für die Landesbehörden ausgeschlossen. Schließlich seien die Unternehmen „gewinnorientiert“, deswegen sei davon auszugehen, dass sie „alles daransetzen“ Engpässe zu vermeiden. Zwangsmaßnahmen gegenüber der Industrie seien daher „ultima ratio“.

Der Beschluss der Behördenchefs wird im Juni nun der Gesundheitsministerkonferenz vorgelegt. Dort kommen dann die Gesundheitsminister aller Länder zusammen, um über die Beschlussvorlagen ihrer Behördenchefs abzustimmen. Erst wenn die GMK für den Antrag stimmt, wird die Prüfbitte gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium offiziell erhoben.

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* In einer früheren Version des Artikels hatten wir gemeldet, dass der Antrag der Behördenchefs aus dem Saarland und Hessen ungeändert beschlossen wurde. Dem ist nicht so, es gab Änderungen, wie jetzt im Artikel beschrieben ist. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Oh nein, denkt doch auch an die Versicherten!

von Christian Becker am 05.05.2018 um 11:21 Uhr

Wie die AOK ja nachgewiesen hat, vermindern Rabattverträge sowohl Lieferengpässe als auch den ständigen Präparatewechsel bei den Versicherten.

;o)

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