GSK, PEI, EMA und der Impfgedanke

Warum weltweit vereinzelt undichte Impfspritzen auf dem Markt sind

Stuttgart - 23.04.2018, 09:25 Uhr

Symbolbild: Die
undichte Stelle der Impfspritzen wurde gefunden und der Fehler, laut Glaxo Smith Kline (GSK), behoben. Es soll an der Keramikbeschichtung gelegen
haben. (Foto: Maksim Kostenko / stock.adobe.com)

Symbolbild: Die undichte Stelle der Impfspritzen wurde gefunden und der Fehler, laut Glaxo Smith Kline (GSK), behoben. Es soll an der Keramikbeschichtung gelegen haben. (Foto: Maksim Kostenko / stock.adobe.com)


Folgen für die Praxis

Nach dem Sicherheitsaspekt steht für Apotheker eine weitere Frage im Raum: Wie steht es um die Erstattung der reklamierten Spritzen? Zwar hatte GSK im DHPC-Brief an die Ärzte nicht darüber informiert: „Warum in dem offiziellen Schreiben an die Ärzte nicht steht, dass GSK die betroffenen Impfspritzen erstattet, verstehe ich auch nicht. Aber natürlich werden sie erstattet“, sagte die Sprecherin des PEI. Doch lag das wohl daran, dass die EMA den Inhalt des Briefes vorgegeben hatte und er entsprechend übersetzt wurde. Sowohl gegenüber DAZ.online als auch in einer dpa-Meldung ließ GSK verlauten: „Wir erstatten immer, auch nicht gerechtfertigte Reklamationen.“ Die GSK-Sprecherin erklärt zusätzlich schriftlich: „Jede vom Arzt reklamierte undichte Spritze wird von GSK rückerstattet. Daher entsteht hier in keiner Weise eine zusätzliche finanzielle Belastung. Wenn der Arzt sich für eine Nachimpfung des Patienten aufgrund einer undichten Spritze entscheidet, leistet GSK kostenfrei Ersatz für die betroffene Impfstoffdosis.“ Ein neues Rezept brauchen dann  laut GSK weder gesetzlich noch privat versicherte Patienten. Der Arzt retourniere die betroffenen Impfstoffdosen über die Apotheke, die umgehend kostenfreien Ersatz erhalte.

Eine weitere Frage aus der Süddeutschen Zeitung bleibt noch offen: So liest man dort, dass die jetzt veröffentlichten Probleme „alles andere als neu“ sind: „GSK, EMA und PEI wissen bereits seit 2015 davon. Doch während die deutsche Behörde die Leckage weiterhin stillschweigend dulden wollte, hat die EMA nun darauf bestanden, Ärzte zu informieren.“ Wollten GSK und PEI wirklich schweigen und haben nun nur, nachdem die EMA darauf bestand, gehandelt? Die GSK-Sprecherin würde „dulden“ wohl durch „zögern“ ersetzen. Gegenüber DAZ.online äußerte sie sich so: „Der Impfgedanke war ein Grund, warum wir zunächst gezögert haben.“ Und vom PEI heißt es gegenüber DAZ.online: „Die EMA wurde sowohl vom PEI als auch von GSK informiert, aber die Überprüfung dauert einfach einige Zeit. Weil die Sterilität nicht beeinträchtigt war, beschloss man zunächst noch kein Informationsschreiben herauszugeben. Als dann aber auch aus anderen Mitgliedsstaaten der EU Meldungen auftraten, wurde beschlossen, dass man die Ärzte jetzt informieren müsse. Von der EMA wurde also kein Druck ausgeübt, das war eine gemeinsame Entscheidung.“

Und wurde „stillgeschwiegen“? Nicht ganz, zumindest wurden schon vor dem allgemeinen Informationsschreiben an alle Ärzte, immer wieder Reklamationsschreiben an betroffene Ärzte versandt, ein solches liegt DAZ.online auch vor. „Es gibt die Theorie, dass wenn zu dünne Kanülen verwendet werden, durch den höheren Druck Flüssigkeit austritt“, erwähnt die PEI-Sprecherin. Dieser Theorie kommt GSK auch in ihrem an betroffene Ärzte versandten Reklamationsschreiben nach, in dem der Hersteller den reklamierenden Arzt unter anderem um folgende Überprüfungen bittet (gekürzt):

  • Spritzenstempel in korrekter Position? Luftblasen vor Aufsetzen der Kanüle entfernt?
  • Ist die Kanüle zu dünn? Sie sollte den von den CDC empfohlenen Durchmesser von 0,7 bis 0,5 mm nicht unterschreiten.
  • Kanüle durch Drehbewegung auf den Spritzenkonus angebracht, bis sie fest sitzt? 

Zusätzlich erklärt GSK: „Die Verwendung einer etwas dickeren Kanüle zur Verabreichung des Impfstoffes trägt darüber hinaus durch den geringeren Innendruck bei der Injektion zur Schmerzreduktion bei der zu impfenden Person bei.“

Die Undichtigkeit könnte also auch durch Handhabungsfehler auftreten, dennoch heißt es in einem offiziellen Schreiben von GSK vom 16. Mai 2017, dass Untersuchungen durch die Hersteller ergaben, dass Qualitätsabweichungen am Spritzenkonus bei der Herstellung der Spritzen zum Auftreten von Undichtigkeiten beitragen. Dabei handelt es sich um CCT-Spritzen (ceramic coating tip).

Der Impfgedanke

„Ob die Impfung in einem solchen Falle überhaupt erfolgreich ist?“, frägt die Süddeutsche Zeitung außerdem und antwortet, dass das die Ärzte dem DHPC-Schreiben zufolge selbst abwägen sollen: „Entweder lassen sie einfach alles, wie es ist, und nehmen einen eventuell verminderten Impfschutz ihrer Patienten in Kauf, oder sie impfen nach.“ Das kann man so nicht stehen lassen, weil die Anweisungen, wie im DAZ-Artikel vom 4. April beschrieben, differenzierter sind. „Tritt die Undichtigkeit vor der Applikation auf, wird klar verworfen, reklamiert und erstattet. Tritt sie während der Applikation auf, muss der Arzt  dies als unerwünschtes Ereignis melden und entsprechend der Handlungsanweisungen von GSK beurteilen, wie er weiter verfährt,“ fasst die Sprecherin von GSK das Vorgehen kurz zusammen. Diese Abwägung könne man den Ärzten nicht abnehmen: „Das Problem ist, dass der Arzt selbst entscheiden muss. Wir können keine konkreten und allgemeingültigen Anweisungen geben: Um welchen Impfstoff handelt es sich? Ist der Patient ein Baby, ein Senior oder ein Reisender? Das muss individuell entschieden werden.“ Auch das Robert Koch Institut (RKI) sah auf Anfrage von DAZ.online keinen Anlass, zum Sachverhalt aktuell eine Empfehlung auszusprechen.

Den „schwarzen Peter“ will man den Ärzten wohl nicht zuschieben, dass sie sich so fühlen könnten, ist aber auch nachvollziehbar. Denn fällt die ausgetretene Menge überhaupt immer auf? Die Volumenverluste schwanken zwischen etwa 10 µl und 50 µl, können im Extremfall aber auch 100 µl oder mehr betragen. Kann diese Mengen ein Arzt während der Applikation zuverlässig erkennen und einschätzen? Die Frage bleibt wohl offen. Dem Impfgedanken, um den sich EMA, PEI und GSK  vor Veröffentlichung des Briefes gemeinsam sorgten, sollte das jedoch nicht schaden. Werden doch weniger die Überdosierungen (bei etwaiger wiederholter Impfung) als die (vielleicht unbemerkten) Unterdosierungen gefürchtet. GSK zufolge hätte die Überprüfung der Pharmakovigilanzdaten vom 14. Dezember 2017 keine Hinweise ergeben, dass die beobachtete Undichtigkeit zu einem Impfversagen oder anderen Sicherheitsbedenken geführt hat.

Auch die EMA beantwortete vereinzelt Presseanfragen zum Thema. Ein entsprechendes Dokument liegt DAZ.online vor. Darin werden die Aussagen von PEI und GSK insgesamt bestätigt, es wird aber auch die einzelne nationale Verantwortung betont: „Each Member State has to assess the impact of the quality defect on their local market, including the availability of alternative medications and the risk to public health.” Auf allen Ebenen also eine Risikoabwägung: zu wenig Impfstoff, zu viel Impfstoff oder gar kein Impfstoff?

Mehr zum Thema

Seltener Defekt beim Auslösen

Meda ruft Fastjekt-Injektoren zurück



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.