Freigabe

Medizinal-Cannabis bald auch in Luxemburg?

Remagen - 12.04.2018, 09:15 Uhr

Cannabis zu medizinischen Zwecken: Deutschland als Vorbild für andere Länder? (Foto: Adam / stock.adobe.com)

Cannabis zu medizinischen Zwecken: Deutschland als Vorbild für andere Länder? (Foto: Adam / stock.adobe.com)


In Luxemburg gilt Cannabis bislang gemeinhin lediglich als Rauschmittel. Nun will die Regierung den Umgang lockern und es für medizinische Zwecke zunächst in begrenztem Umfang freigeben. Damit würde das Land seinen Nachbarn Deutschland und Niederlande folgen, wenn auch bis dato „halbherzig“.

In Luxemburg wurde Cannabis bislang vor allem als Rauschmittel betrachtet. Derzeit sind dort nur wenige Medikamente wie „Sativex", das besonders Anfälle von Multiple-Sklerose-Patienten reduzieren kann, zugelassen. Seit 2012 gibt es dafür eine Rechtsbasis und seit 2015 ist Sativex auf Rezept erhältlich. Anders verhält es sich mit getrockneten Cannabisblüten, die einen bestimmten Prozentsatz an Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) beinhalten.

Medizinalhanf

Cannabis auf Rezept

Ende Oktober 2017 wurde dann bekannt, dass der Ministerrat prinzipiell eingewilligt habe, Cannabis für medizinische Zwecke zuzulassen. Das bedeute aber nicht, dass Cannabisprodukte überall zugänglich sein werden, stellte Xavier Bettel Premierminister bereits beim Pressebriefing klar. Gesundheitsministerin Lydia Mutsch solle einen entsprechenden Plan dazu ausstellen.  

Erst mal in begrenztem Rahmen testen

Die Ministerin will das Vorhaben lieber etwas vorsichtiger angehen und stellt sich hierfür zunächst eine zweijährige Pilotphase vor.  In dieser Zeit sollen in einem eng gesteckten Rahmen Erfahrungswerte über den kontrollierten Einsatz von Medizinal-Cannabis gesammelt werden. So sollten lediglich Fachärzte die Blüten oder Extrakte der Hanfpflanze verschreiben können, und die Ausgabe soll ausschließlich über Krankenhausapotheken erfolgen. „Es ist kein Allheilmittel, sondern eine ergänzende Option in einem genau definierten Behandlungsablauf und das für eine begrenzende Anzahl an Patienten mit besonderen Krankheitsbildern“, betonte Mutsch bei der Präsentation Anfang November 2017.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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