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Grippeimpfstoff-Streit
FDP-Politiker Ullmann will den G-BA reformieren
Der Streit zwischen dem FDP-Bundestagsabgeordneten Andrew Ullmann und Josef Hecken, Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses, geht in die nächste Runde: Ullmann machte den G-BA mitverantwortlich für die Grippewelle, woraufhin Hecken den FDP-Politiker in einem Schreiben über die Abläufe bei Grippeimpfstoff-Empfehlungen unterrichtete. Nun setzt Ullmann nach und holt zur Allgemeinkritik aus: Der G-BA müsse „zukunftsfähig“ und patientenorientierter werden.
Die Diskussion zwischen dem neu in den Bundestag eingezogenen FDP-Politiker und Mediziner Andrew Ullmann und dem Vorsitzenden des G-BA, Josef Hecken, rund um die Grippewelle ebbt nicht ab. Nach wie vor ist Ullmann der Meinung, dass der G-BA eine Mitschuld daran trage, dass die Grippewelle derzeit einigermaßen heftig verläuft. Konkret kritisierte Ullmann Anfang März in einer Mitteilung den Umgang des G-BA mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) zu Grippeimpfstoffen.
Wörtlich erklärte Ullmann in dieser Mitteilung: „Es kann und darf nicht sein, dass der G-BA zunächst im November nicht auf die Empfehlungen des RKI hört und dann, wenn es schon fast zu spät ist, nicht in der Lage dazu ist, flexibel und unbürokratisch zu handeln. Fakt ist, dass die meisten Patientinnen und Patienten darauf vertrauen, dass die Pflichtleistungen der Krankenversicherungen einen guten Schutz bieten. Das ist im Fall des Dreifachimpfstoffs in diesem Jahr wieder einmal nicht so.“
Hintergrund von Ullmanns Aussage ist der Umgang des G-BA mit
der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die
Grippeimpfung. Diese hatte auf ihrer Sitzung im November beschlossen, die
Impfung gegen saisonale Influenza mit einem quadrivalenten Influenzaimpfstoff
zu empfehlen. Die Entscheidung des G-BA darüber steht allerdings noch aus. Zur Erklärung: Der G-BA muss die STIKO-Empfehlung erst beschließen, damit sie in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen und somit zur Regelleistung wird.
G-BA-Chef Hecken reagierte prompt und antwortete Ullmann. Man sei den Empfehlungen der beim RKI angesiedelten STIKO nicht nur in Bezug auf Grippe-Schutzimpfungen regelmäßig gefolgt und habe diese unter Berücksichtigung der Vorgaben im SGB V umgesetzt – und zwar immer innerhalb der vorgegeben Beratungs- und Umsetzungsfrist. Der G-BA-Chef merkte auch an, dass es nicht das RKI sei, das die bisherige Impfempfehlung präzisiert habe, sondern die STIKO, und sich deren Empfehlung in die Zukunft richte. Somit sei zukünftig – also für die Saison 2018/2019 – der Vierfach-Impfstoff für die Immunisierung gegen Grippe zu verwenden. Außerdem werde die Empfehlung erst offiziell wirksam, wenn sie im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht werden. Darüber hinaus, so Hecken, sei es jetzt schon möglich, sich mit dem Vierfachimpfstoff impfen zu lassen – die Kostenübernahme müssten die Patienten allerdings selbst mit ihrer jeweiligen Krankenkasse klären.
Ullmann: Kein unabänderliches Naturgesetz
Am heutigen Freitag veröffentlichte Ullmann, ein auf Infektiologie und Hämatologie spezialisierter Mediziner, eine erneute Replik. „Mit großem Dank habe ich die umfassenden Ausführungen des Vorsitzenden des G-BA zur derzeitigen Rechtslage und den Verfahrensfragen um die Aufnahme von Impfstoffen in die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA zur Kenntnis genommen“, heißt es darin. Er stehe allerdings weiterhin zu seiner Aussage, „dass der G-BA träge, unflexibel und bei dieser Problematik nicht patientenorientiert ist“. Alle Wege seien „lang und umständlich“.
Und genau deswegen hat sich Ullmann nun vorgenommen, ein viel größeres Thema in dieser Legislaturperiode aufzugreifen. Er wolle daran mitwirken, den G-BA „zukunftsfähig und vor allem patientenorientierter zu machen“, erklärt er. Als Begründung führt der FDP-Politiker an: „Die starren Verfahrensregelungen werden der medizinischen Praxis nicht gerecht. Sie führen dazu, dass im Hinblick auf Grippeschutzimpfungen medizinisch notwendige Leistungen nicht rechtzeitig als Regelleistungen für die gesetzlich Versicherten anerkannt und umgesetzt werden können.“
Ullmann wünscht sich nun eine konstruktive Debatte über die Zukunft des G-BA. Und weiter: „Denn eines ist auch klar: Die Beteiligung des G-BA an diesem Verfahren ist kein unabänderliches Naturgesetz.“
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