Retax-Quickie

Aufkleber auf dem Rezept – ist das erlaubt?

Stuttgart - 08.03.2018, 07:00 Uhr

Statt Handschrift oder Aufdruck: Vor allem in Ambulanzen werden oft Etiketten für Rezepte verwendet. (Foto: Henrik Dolle / stock.adobe.com)                                      

Statt Handschrift oder Aufdruck: Vor allem in Ambulanzen werden oft Etiketten für Rezepte verwendet. (Foto: Henrik Dolle / stock.adobe.com)                                      


Patientenaufkleber aufs Rezept – und fertig: Eine Vorgehensweise, die in Kliniken immer wieder praktiziert wird. Leidtragende sind am Ende unter Umständen die Apotheken, denn die Aufkleber können Retaxprobleme mit sich bringen. Dazu kommt: Erlaubt ist es eigentlich auch nicht. Denn Aufkleber auf Rezepten sind nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig, zum Beispiel zur Korrektur in der Apotheke. 

Sind Aufkleber auf dem Rezept erlaubt? Diese Frage wurde im vergangenen Jahr beim DeutschenApothekenPortal gestellt. Vor allem Patientenaufkleber, die in Klinikambulanzen gerne verwendet werden, begegnen einem immer wieder in der Apotheke. Sie sind aus vielerlei Gründen kritisch. Zum einen können sie Retaxationen nach sich ziehen, da sie von den Rechenzentren nicht maschinell verarbeitet werden können und zudem unter Umständen benötigte Angaben fehlen können. Besonders blöd wird es, wenn sich besagter Aufkleber auf einem Entlassrezept befindet. Dann verdeckt er nämlich den roten Balken, der ein Entlassrezept als solches kennzeichnet.

Mehr zum Thema

Patientenaufkleber sind allerdings nicht nur ärgerlich, sondern eigentlich auch gar nicht erlaubt. Warum das so ist? Die Beschriftung der Rezepte muss dauerhaft sein und ein „normales“ Etikett kann zumindest theoretisch ausgetauscht werden. Eine KV schreibt dazu folgendes:


„Beim Ausfüllen von Arzneimittelrezepten verwenden Sie bitte keine Aufkleber. Die Beschriftung der Rezepte muss dauerhaft sein. Nach der Vordruckvereinbarung hat die Beschriftung des Personalienfeldes zeilen- und spaltengerecht zu sein. In Ambulanzen werden vereinzelt die gängigen Patientenaufkleber benutzt. Das ist nicht zulässig. Die Aufkleber könnten gefälscht oder getauscht werden und sind nicht maschinenlesbar.“




Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Krankenkassen erhalten mehr Details über Rezepturen dank Hash-Code

Voller Durchblick

Adressaufkleber auf Entlassrezept

Achtung Retax-Gefahr!

Arztsoftware druckt mangelhafte Kassen-IK – Rezepte für EDV nicht lesbar

eGK-Umstellung macht erneut Probleme

1 Kommentar

Retaxfalle

von Nachdenker am 09.03.2018 um 6:33 Uhr

Es geht in unserem Beruf eigentlich nur noch um die Bürokratie! Formfehler, Aufkleber, Balken, Untershcriften unterstreichen, richtige Haken setzen... Wir dienen nicht mehr den Patienten - die werden mittlerweile "nebenbei" abgearbeitet - wir dienen nur noch einer gigantischen Maschinerie von Bürokraten. Ich weiß nicht, was wir tun können, wir sind ja auf Bezahlung durch diese Maschinerie angewiesen. Vielleicht sollten wir mal alles auflisten und den Krankenkassen vor die Tür legen -natürlich den Zeitaufwand dazu berechnen und der Beratung von Patienten gegenüber stellen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.