Zulassungsempfehlung

Neuer Wirkstoff gegen Grippe kurz vor der Zulassung

Stuttgart - 23.02.2018, 15:10 Uhr

Peramivir hemmt die Vermehrung der Influenzaviren. (Foto: Axel Kock / stock.adobe.com)                                       

Peramivir hemmt die Vermehrung der Influenzaviren. (Foto: Axel Kock / stock.adobe.com)                                       


In der EU könnte demnächst ein weiterer Neuramidase-Hemmer auf den Markt kommen. Der Humanarzneimittelausschuss der EMA (CHMP) hat empfohlen Peramivir (Alpivab) zuzulassen. Im Gegensatz zu den bereits verfügbaren Wirkstoffen dieser Klasse wird  Peramivir intravenös verabreicht. In den USA war der Wirkstoff bereits temporär im Rahmen einer Notfallverordnung als experimenteller Wirkstoff zur Behandlung der Schweinegrippe zugelassen, seit 2014 ist er es auch regulär. 

Mit Oseltamivir (Tamiflu®) und Zanamivir (Relenza®) stehen bereits zwei Neuramidase-Hemmer zur Behandlung der Influenza zur Verfügung. Ein dritter könnte nun dazu kommen. Der Humanarzneimittelausschuss der EMA (CHMP) hat Peramivir (Alpivab) ein positives Votum erteilt. Das Arzneimittel soll zur Behandlung der unkomplizierten Influenza eingesetzt werden und bei den Betroffenen für ein schnelleres Abklingen der Symptome und des Fiebers sorgen. Die Wirkung basiert ebenso wie bei den beiden bereits zugelassenen Wirkstoffen auf einer Hemmung des viralen Enzyms Neuramidase. Auf diese Weise wird die Virusvermehrung unterbunden. Peramivir muss möglichst bald und innerhalb von zwei Tagen nach Ausbruch der Symptome verabreicht werden. Anders als bei Oseltamivir und Zanamivir, die oral eingenommen beziehungsweise inhaliert werden, erfolgt dies als Infusion. Grund für die intravenöse Applikation ist die schlechtere Bioverfügbarkeit. 

Im Notfall gegen Schweinegrippe

In den USA wurde Peramivir 2009 im Rahmen der H1N1-Pandemie (Schweinegrippe) zur Behandlung in Notfällen zugelassen. Zur Behandlung der saisonalen Influenza oder von unkomplizierten H1N1-Erkrankungen durfte es nicht eingesetzt werden. Diese Notfallzulassung wurde im Folgejahr wieder aufgehoben. Seit 2014 ist es in den USA regulär unter dem Handelsnamen Rapivab™ zugelassen. Seit 2017 darf es auch bei Kindern ab zwei Jahren eingesetzt werden.

Die Empfehlung des CHMP wird an die Kommission weitergeleitet, die über die Zulassung entscheidet.  

In Deutschland ist die Grippeaktivität unverändert hoch. Für die KW 7 hat das RKI 24.000 Fälle gemeldet. Insgesamt wurden 82.000 Influenzafälle seit Beginn der Grippesaison und 138 Todesfälle registriert.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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