Gegenrechnung zum Honorargutachten

Eine Milliarde mehr oder weniger Honorar?

Süsel - 11.01.2018, 10:15 Uhr

Rechnet man das Honorargutachten mit der bisher üblicherweise bei Berechnungen zur Arzneimittelpreisverordnung verwendeten Methode, kommt man zu einem anderen Ergebnis. (Foto: unpict / stock.adobe)

Rechnet man das Honorargutachten mit der bisher üblicherweise bei Berechnungen zur Arzneimittelpreisverordnung verwendeten Methode, kommt man zu einem anderen Ergebnis. (Foto: unpict / stock.adobe)


Vier Varianten mit Honorarerhöhungen bis 8,5 Prozent

Andere Verrechnungsmethoden führen sogar zu noch höheren Honorarsteigerungen für die Apotheken. Bei vier alternativ durchgerechneten Varianten ergeben sich prozentuale Aufschläge von 6,5 bis 8,1 Prozent und Festzuschläge von 8,00 bis 9,43 Euro. Zwei unterschiedliche Ansätze für eine verursachungsgerechte Kostenverrechnung führen zu Honorarsteigerungen von 1,2 oder 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Bei einer Kostenverrechnung nach dem Tragfähigkeitsprinzip und damit nach den Umsätzen müssten die Apotheken sogar 2,5 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich erhalten. Die Unterschiede betreffen nur den Festzuschlag und den prozentualen Aufschlag für Rx-Arzneimittel. Auf die Empfehlungen der Gutachter zum Notdienst, zu Rezepturen und zu BtM-Bearbeitungen wirkt sich die andere Kostenverrechnung nicht aus. 

Diskussion über Verrechnungsmethode nötig

Die riesigen Unterschiede für die beiden wichtigsten Honorarkomponenten ergeben sich, wenn nur die Festlegung 6 im Gutachten verändert wird. Die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens hängen also entscheidend von nur einer Annahme ab. Daher muss über die Aussagekraft dieser Festlegung und über mögliche Alternativen diskutiert werden. Der Versorgungsauftrag der Apotheken und eine verursachungsgerechte Verrechnung der Kosten erscheinen als wesentliche Argumente für diese Diskussion. Mehr zu dieser Argumentationsweise, zu den Berechnungen und ihren Ergebnissen finden Sie im Beitrag „Die Gegenrechnung“ von Thomas Müller-Bohn in der aktuellen DAZ (Nr. 2 /2018).



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Wo ist die Quotenregelung für Gutachten statt Lügenachten?

von Christian Timme am 15.01.2018 um 22:19 Uhr

Das waren ja nur € 450.000,- für was bitte? Wer war das bitte? Wer übernimmt die Verantwortung? Diese Lügen-Regierung bastelt sich gerade die nächsten 4 Jahre zusammen und die Apotheker machen was? ...

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Gutachten?

von Heiko Barz am 12.01.2018 um 11:13 Uhr

"Gutachten" das heißt:
Gut darauf achten, dass Alles im Sinne des Auftraggebers zu geschehen hat.
Wie soll man als rational Denkender auf so etwas reagieren?

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Ja ist denn schon wieder Absurdistan ?

von Ratatosk am 11.01.2018 um 18:31 Uhr

War wohl ziemlich klar, welche Berechnungsmethode warum gewählt wurde, um das Ziel der weiteren Apothekenvernichtung zu erreichen. Man muß sich nur die Auftraggeber/innen anschauen.
Solche Institute die das gewünschte liefern, können sicher auch mit weiteren fetten Staataufträgen rechnen.

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