Kommentar

Wie übersieht man 1,1 Milliarden Euro?

süsel - 30.11.2017, 15:10 Uhr

Viel zu viel Geld für die Apotheken? Wie kann es zu einer solchen Rechnung kommen? (Foto: hanohiki

                                    / stock.adobe.com)

Viel zu viel Geld für die Apotheken? Wie kann es zu einer solchen Rechnung kommen? (Foto: hanohiki / stock.adobe.com)


Angeblich erhalten die Apotheker 1,1 Milliarden Euro zu viel. Was würde passieren, wenn das Apothekenhonorar in dieser Höhe gekürzt würde? Und wie kann ein Gutachten überhaupt zu solchen Zahlen kommen? Darüber hat Dr. Thomas Müller-Bohn in einem Kommentar nachgedacht.

Was über das Gutachten zur Apothekenhonorierung für das Bundeswirtschaftsministerium bekannt ist, wissen wir aus der „Bild“-Zeitung. Die Darstellung ist stark zugespitzt, aber manchmal werden Probleme gerade dadurch deutlich. Das trifft hier sogar in doppelter Weise zu. Denn erstens ist die Kernaussage für die Apotheker existenziell und zweitens ist schon hinter den wenigen Zeilen in der „Bild“ zu erahnen, wo die größten Fehleinschätzungen des Gutachtens liegen könnten.   

Was wären die Folgen? 

Zum ersten Aspekt: Wenn die Apothekenhonorare sinken, lässt sich aus der bisherigen Verteilung der Umsätze und Erträge abschätzen, wie viele Apotheken mittelfristig schließen müssten. Doch wenn die Apothekenhonorare um 1,1 Milliarden Euro gekürzt würden, wäre eine solche Rechnung nur Theorie. Denn die Arbeit der Apotheken könnte dann nicht mehr ablaufen wie bisher. Die entscheidende Konsequenz wäre, dass die Abgabe eines Rx-Arzneimittels im Normalfall keinen Ertrag mehr bringt. Der Apothekenbetrieb würde sich nur noch rechnen, wenn günstige Sonderfaktoren hinzukommen. Eine auskömmlich honorierte Spezialversorgung, eine straff organisierte Heimversorgung mit überschaubarem Beratungsaufwand, viele Privatpatienten und zahlungskräftige OTC-Kunden, eine breit aufgestellte Freiwahl mit großen Umsätzen hochwertiger Kosmetik oder eine ländliche Alleinlage mit kurzen Öffnungszeiten und minimaler Miete könnten eine Apotheke so noch tragen. Eine flächendeckende Versorgung wäre das nicht mehr. In den verbleibenden Apotheken könnte ein „Dienst nach Vorschrift“ organisiert werden, mit dem die „Arzneimittelempfänger“ mit GKV-Rezepten kostengünstig „abgefertigt“ werden.

Wie können solche Zahlen entstehen?

Zum zweiten Aspekt oder: Wie übersieht man 1,1 Milliarden Euro? Angeblich ist der Festzuschlag viel zu hoch für die geleistete Arbeit, zitiert die „Bild“. Das lässt vermuten, dass die Gutachter die Arbeitszeit für die Abgabe einer Packung und für die damit zusammenhängende Logistik im Backoffice ermittelt haben. Hoffentlich haben sie auch den anteiligen Aufwand für die Lösung diverser Probleme wegen Rabattverträgen, Lieferengpässen oder Irrtümern des Arztes berücksichtigt. Doch die Formulierung lässt befürchten, dass der entscheidende nächste Gedankengang fehlt. Der Festzuschlag soll nicht nur die Abgabe einer Packung honorieren, sondern den Versorgungsauftrag insgesamt. Dafür gibt es einen sehr einfachen Grund: Die Arzneimittelpreisverordnung enthält keine andere Position, um den Versorgungsauftrag zu honorieren. Das geht nur über den Festzuschlag. Die Versorgung beruht auf einer Mischkalkulation und das war schon immer so. Vor 2004 diente der degressive prozentuale Aufschlag auf die Einkaufspreise als Honorar für die Apothekenleistung insgesamt. Dieser wurde 2004 überwiegend in einen Festzuschlag umgewandelt. Damit hat sich die Berechnungsweise geändert, aber nicht der Zweck. Der Festzuschlag muss den Apothekenbetrieb insgesamt finanzieren. Dazu gehören die kompletten Fixkosten für Räume, Möbel, EDV und andere Geräte, Energie, das Botenfahrzeug, Versicherungen, der Arbeitsaufwand für Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz sowie diverse Leistungen, die über die Abgabe von Arzneimitteln hinausgehen, also Erläuterungen zur Gesamtmedikation, Beratungen ohne Arzneimittelabgabe, Gespräche aus sozialen Gründen, Botendienste, der Ausgleich für die nicht kostendeckend honorierten Leistungen und vieles andere. Es muss jetzt bezweifelt werden, ob das wirklich alles in das Gutachten eingeflossen ist.   

Andere Vergütungslogik 

Dass die Gutachter die Vergütungslogik anders sehen, als dies bisher Konsens war, lässt schon der kurze Text in der „Bild“ erahnen. Demnach erhalten die Apotheker für den Notdienst zu wenig. Doch das war immer bekannt. Der Notdienst ist eine Gemeinwohlpflicht, die über eine Mischkalkulation finanziert wird. Der Notdienstfonds soll nur dafür sorgen, dass diese Mischkalkulation nicht überstrapaziert wird und Apotheken mit besonders vielen Notdiensten nicht über alle Maßen belastet werden. Entsprechendes gilt für die Rezeptur. Wenn die Studie für alle besonderen Leistungen kostendeckende und hoffentlich auch gewinnbringende Honorare vorsieht, könnte der Festzuschlag zwar sinken. Doch dann müsste es spezielle Honorare für Rückfragen beim Arzt, das Management von Lieferengpässen, Beratungen bei Rabattverträgen, den Botendienst und ganz vieles anderes geben. Falls die Studie jemals veröffentlicht werden sollte, wird mein erster Blick der Frage gelten, ob alle diese Leistungen wirklich angemessen erfasst wurden. 



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

1,1Milliarden

von Dr. Arnulf Diesel am 05.12.2017 um 18:44 Uhr

Heiko Maas „Die Milliarden für die Integration wurden in diesem Land erwirtschaftet und wurden niemanden weggenommen.“
Wenn es aus PC nicht die "Flüchtlinge" sein sollen / dürfen, kann man von mir aus auch die Euro-Rettung mit vielen Rettungspaketen für Griechenland etc. anführen.

Das Geld muß ja irgendwoher kommen, waren doch jahrelang nie Mittel da, um -aus meiner begrenzten Sicht gesprochen- z.B. das undichte Dach meiner Alma Mater zu reparieren.
Also fängt man dort an, wo am wenigsten Widerstand zu erwarten ist, wir Apotheker sind ja immer hochbeglückt, das es nicht noch schlimmer gekommen ist. Da wir ja immerhin kostendeckend arbeiten dürfen, wird uns wenigstens nichts weggenommen.

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Maximaler Widerstand ...

von Christian Timme am 03.12.2017 um 10:53 Uhr

GroKo? Nein, vielleicht oder doch ... wenn die BILD schon 2 Wochen lang überlegt ... und erst die SPD ... was kann da schon rauskommen ... so ca. 10. Mrd. € Nachzahlungen der GKV an die Apotheken ... nätürlich zuzüglich Zinsen ...

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Na klar, ceterum censeo .......

von Wolfgang Müller am 30.11.2017 um 19:03 Uhr

Wie nicht anders zu erwarten, das Beste, was dazu zu lesen ist, und das wird vermutlich auch lange so bleiben.

Wie auch nicht anders zu erwarten, mein Einspruch. So sehr alles Andere richtig ist, was Sie zur Notwendigkeit der Deckung von diversen (fast allen?) unserer Aufgaben wie Nachfragen beim Arzt, gelegentliche Botendienste usw. aus dem Rx-Fixhonorar schreiben; und Sie schreiben es so, dass es nun eigentlich JEDER verstehen müsste. Aber: Die Rezeptur inkl. "Labor" gehört da ganz sicher nicht rein. Das ist eine leicht abgrenzbare, eigenständige akademisch-handwerkliche Leistung.

Diese immer noch gewollte Unsauberkeit, die m. E. für locker 800 Mio. (8 Mio. Rezepturen x 100 Euro Honorar) verschenktes Honorar bzw. nicht gedeckte Kosten steht, würde mich als wirtschaftswissenschaftlich geschulter Berater schon ganz allein die Frage stellen lassen, mit was für lässigen Geldverschwendern ich es da zu tun habe.

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Apotheker als honorierter Hilfsarzt?

von Andreas Grünebaum am 30.11.2017 um 18:24 Uhr

Hinzufügen möchte ich, dass es schließlich die Apothekerschaft selbst war, die den Übergang zu einem Honorarsystem forderte und überwiegend auch noch heute fordert. Wie aber auch im Kommentar herausgestellt, war dies mit der Einführung des fixen Packungszuschlages niemals so gewollt. Der Apotheker ist zwar ein Freiberufler, finanziert aber seine freiberufliche Tätigkeit über seinen Gewerbebetrieb. Als solcher lebt er von den abgegebenen und verkauften (!) Packungen. Aus gleichem Grund wird er als Leistungserbringer von Dienstleistungen wie Ernährungsberatung zu Lasten der GKV ausgeschlossen, weil sich ansonsten ein Interessenkonflikt zwischen Beratung und Verkaufserfolg ergeben könnte. Genau aus diesem Grund gibt es seit hunderten von Jahren die Trennung zwischen Apotheker und Arzt. Wer will nun wirklich den Systembruch mit der Folge, den Apotheker quasi als Arztassistent zur Abgabe von Arzneimitteln auf Honorarbasis zu installieren? Ein bisschen mehr Kaufmann und weniger weisser Kittel wäre angebracht.

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