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Abgabe nur nach Absprache mit Apotheker
Die Behörde knüpft den Verkauf an einige Bedingungen: Dem Verkauf muss eine „Besprechung“ mit dem Apotheker vorausgegangen sein. Dazu legt die Behörde fest: „Apotheker werden in der Lage sein, zu bestimmen, ob die Behandlung für den Patienten angemessen ist. Außerdem können die Apotheker zu erektiler Dysfunktion, der Anwendung des Medikamentes und eventuellen Nebenwirkungen beraten und darauf hinweisen, wenn ein Hausarzt konsultiert werden muss.“
Ausgeschlossen ist die Abgabe an Patienten mit kardiovaskulären Problemen, gesteigerten kardiovaskulären Risiken, Leberschaden, Nierenschaden sowie an Patienten, die Arzneimittel einnehmen, mit denen Wechselwirkungen bestehen könnten. Die Behörde sieht durch ihre Entscheidung die Versorgung verbessert: Dadurch, dass das Arzneimitteln nun leichter erhältlich sei, könnten auch Männer davon profitieren, die sonst nicht zum Arzt gegangen wären. Außerdem erhofft sich die MHRA, dem illegalen Internethandel in diesem Bereich somit den Garaus zu machen.
Die Apothekerkammer Großbritanniens (Royal Pharmaceutical Society) hatte Pfizer im März bei seinem Vorhaben unterstützt. In Medienberichten erklärte RPS-Präsident Martin Astbury: „Sildenafil ist eines der am häufigsten gefälschten Arzneimittel. Viele Männer wandern ins Internet ab, um sich das Präparat dort zu bestellen. Es ist eine ureigene Aufgabe des Apothekers, Probleme mit Kunden zu besprechen sowie auf Nutzen und Risiken von Behandlungen hinzuweisen. Der OTC-Switch erleichtert den Zugang zu einem Arzneimittel, das sich als sicher herausgestellt hat, wenn es richtig angewendet wird.“
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