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Retax-Quickie
Was gilt bei BtM? Exakte Stückzahl oder Vielfaches von Nmax?
Retaxsicherste Lösung bei BtM-Stückzahlverordnung
Was gilt also? Wer ist stärker, die Stückzahlverordnungsvorgabe nach § 6 oder die Hoheit bei Betäubungsmitteln, bei der die exakt verordnete Menge abzugeben ist? Das Unschöne vorweg: Eine absolut wasserdichte, retaxsichere Lösung gibt es wohl nicht. Aber vielleicht eine Chance, das Risiko einer Kürzung oder Beanstandung seitens der Krankenkassen so klein wie nur möglich zu halten.
DAZ.online hat die fachliche Einschätzung der Retax-Experten des Deutschen Apotheken Portals eingeholt. Auch wenn das Deutsche Apotheken Portal annimmt, dass in der rechtlichen Hierarchie, das BtM-Recht höher als der Rahmenvertrag einzustufen ist, beklagen Apotheken derartige Retaxationen: Die Apotheken sind von den Krankenkassen auf die Nmax gekürzt worden. Doch einigen Apotheken gelingt offenbar auch eine exakte Stückzahlbelieferung – ohne Retaxationen. Was machen diese Apotheker anders? Mit einem zusätzlichen Vermerk „§ 4 Absatz 1f) Rahmenvertrag“ auf dem Rezept, erklärt das DAP, seien diese Apotheker bislang „gut gefahren“.
N-Kennzeichnung hebelt Vielfaches von Nmax aus
Was empfiehlt das DAP? Bei einer Verordnung mit einer eindeutig bestimmten Menge – durch eine exakt gekennzeichnete Packungsgröße – sieht das DAP § 6 des Rahmenvertrags ausgehebelt. Die Nmax-Stückelungs-Regel greift nur bei einer reinen Stückzahlverordnung, jedoch nicht, wenn eine N-Kennzeichnung dabeisteht. Das DAP empfiehlt, die N-Größe vom Arzt ergänzen zu lassen, entsprechend: 3 x N2 Methylpheni TAD 10 mg 50 Stück!, erklärt das DAP gegenüber DAZ.online.
Ein paar Fallstricke warten dann noch zu guter letzt: das gebot der Wirtschaftlichkeit. Apotheker müssen folglich prüfen, ob 3 x N2 Methylpheni TAD 10 mg 50 Stück teurer sind als 1 x N3 Methylpheni TAD 10 mg 100 Stück plus 1 x N2 Methylpheni TAD 10 mg 50 Stück – was der Fall ist. Dann der Check: Haben die Krankenkassen Rabattverträge über Methylphenidat geschlossen? Und – überschreitet der Arzt die zulässige Höchstmenge für Methylphenidat für den 30-Tagesbedarf? Das ist nicht der Fall, ansonsten müsste der Arzt die Ausnahmeverordnung mit einem zusätzlichen „A“ kennzeichnen.
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