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Apothekenvergütung
Honorar-Gutachten liegt erst Mitte November vor
Das vom gesamten Apothekenmarkt heiß erwartete Gutachten zum Apothekenhonorar lässt noch etwas länger auf sich warten. Ursprünglich war eine Veröffentlichung der Zahlen rund um die Bundestagswahl vorgesehen, jetzt will das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erst Mitte November präsentieren. Für die Apotheker muss das keine schlechte Nachricht sein.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ist für das Apothekenhonorar zuständig: Der Wirtschaftsminister kann per Verordnung, also ohne Zustimmung des Bundestages, Veränderungen an der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) vornehmen. Rund um das Apothekenhonorar hatte es in den vergangenen Jahren Diskussionen gegeben: Die Apotheker fordern eine dynamische Anpassung, die Krankenkassen beschweren sich darüber, dass keine verlässlichen Daten zur tatsächlichen wirtschaftlichen Lage der Apotheker vorliegen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im März 2016 daher eine Agentur mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. In der Leistungsbeschreibung hieß es: „Für alle in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge (Ausnahme: Tierarzneimittel) soll eine Datengrundlage erarbeitet werden, die die Prüfung der Erforderlichkeit einer quantitativen Anpassung der einzelnen Preisregelungen sowie des sachgerechten Ausmaßes einer erforderlichen Anpassung (Anpassungsbetrag) unter Anwendung verschiedener Berechnungswege (Ansätze) ermöglicht.“
Drei Bieter bewarben sich für das Projekt. Das Rennen machte 2hm & Associates – eine nach eigenen Angaben „international tätige, inhabergeführte Strategie- und Managementberatung“. Das Unternehmen nahm im April 2016 seine Arbeit auf, die Laufzeit des Projekts sollte 18 Monate betragen. Rein theoretisch hätte das Gutachten im September/Oktober dieses Jahres beendet sein müssen.
Doch daraus wird nichts mehr. Nach Informationen von DAZ.online wird die Agentur ihren Termin zwar einhalten und im September im BMWi abliefern. Allerdings wird das BMWi seine Erkenntnisse daraus erst Mitte November präsentieren. Eine Sprecherin des BMWi wollte sich dazu nicht äußern und erklärte lediglich, dass das Gutachten im „Herbst 2017“ vorgestellt werde. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar bestätigte jedoch, dass sie das Apothekenhonorar in der kommenden Legislatur reformieren will – mithilfe des Gutachtens. Dittmar bestätigte auch den Veröffentlichungstermin: „Wichtige Anhaltspunkte für eine Reform wird sicherlich die Studie des Bundeswirtschaftsministeriums liefern, deren Ergebnisse Mitte November vorliegen werden“, so die Apothekenexpertin der SPD-Fraktion.
Für die Apotheker ist das sicherlich nicht die schlechteste Nachricht. Denn die Koalitionsverhandlungen dürften hauptsächlich im Oktober stattfinden. Bislang ist völlig unklar, zu welchen Schlussfolgerungen die Gutachter kommen. Sollten sie insgesamt niedrigeres Honorar empfehlen, werden diese Empfehlungen voraussichtlich nicht in die Gespräche zum Koalitionsvertrag einfließen. Ganz im Gegenteil werden sich die Pharmazeuten ärgern, wenn politische Festlegungen schon getroffen worden sind und das danach veröffentlichte Gutachten sogar noch Raum für weitere Forderungen eröffnet hätte.
1 Kommentar
Das Märchen vom Honorargutachten, es waren einmal.......
von Heiko Barz am 15.09.2017 um 12:17 Uhr
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