EU-Dienstleistungspaket

Apotheker, Ärzte und Zahnärzte wehren sich gegen neue EU-Richtlinie

Berlin - 30.08.2017, 11:45 Uhr

Scharfe Kritik an Richtlinienvorschlag: Apotheker haben mit Ärzten und Zahnärzten an mehrere EU-Abgeordnete geschrieben, um eine Ausnahmeregelung beim sogenannten Dienstleistungspaket der EU-Kommission zu bewirken. (Foto: dpa)

Scharfe Kritik an Richtlinienvorschlag: Apotheker haben mit Ärzten und Zahnärzten an mehrere EU-Abgeordnete geschrieben, um eine Ausnahmeregelung beim sogenannten Dienstleistungspaket der EU-Kommission zu bewirken. (Foto: dpa)


ABDA schreibt an EU-Abgeordnete

Gegen diese Neuregelung laufen Freiberufler in Deutschland nun seit Monaten Sturm. Das EU-Gesetzgebungsverfahren ist derzeit in der heißen Phase, derzeit werden Änderungsanträge erstellt, am 5. September soll sich der Binnenmarktausschuss des Europaparlamentes mit dem Thema befassen und alle Änderungsanträge prüfen. Die ABDA hat sich daher nun mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer, der Bundeszahnärztekammer, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie der Bundes-Psychotherapeutenkammer zusammengetan und alle Ausschussmitglieder angeschrieben.

In dem Brief werben die freien Heilberufler für eine Ausnahmeregelung für den Gesundheitsbereich. „Mit einer solchen Ausnahme würde die besondere Situation dieser Berufe und des Gesundheitswesens allgemein ausdrücklich anerkannt und eine kohärente Regelung mit der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG erreicht“, heißt es in dem Schreiben. Die Heilberufler-Gemeinschaft betont, dass es bereits viele EU-Abgeordnete gebe, die ihre Änderungsvorschläge unterstützen. Es gebe nach wie vor aber „einige Gegenstimmen“. Daher haben die Kammern und Verbände gemeinsam ein Argumentationspapier erstellt und den Politikern nun zugeschickt.

Bundestag und Bundesrat stehen hinter den Apothekern

Im März hatten sich auch schon der Bundesrat und der Bundestag mit dem Thema befasst. Ebenso wie das französische Parlament hat sich der Bundestag mit einer Subsidiaritätsrüge gegen die Pläne aus Brüssel gewehrt. Diese bislang selten genutzte Möglichkeit eröffnet ihnen der Vertrag von Lissabon. Zwingende Folgen hat dieses Mittel zwar nicht – doch man verspricht sich Signalwirkung. Der Bundesrat hatte eine Stellungnahme beschlossen, in der er kritisierte, dass der Richtlinienvorschlag in nationale Hoheitsrechte eingreife. Die Bundesländer wiesen auch darauf hin, dass die Mobilität von Freiberuflern bereits bestens mit der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsabschlüssen geregelt sei.

Die Heilberufler argumentieren in ihrem Papier gegenüber der EU ähnlich: Der jetzige Vorschlag biete nicht nur keinen Vorteil gegenüber der bestehenden Richtlinie, sondern enthalte sogar konträre Elemente. Außerdem seien die Mitgliedstaaten bereits seit 2013 dazu verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit von berufsrechtlichen Regulierungen zu überprüfen. Die „Anwendung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Geeignetheit und der Erforderlichkeit sind bereits heute gegeben und werden auch auf die Heilberufe angewendet. Auch hier bildet der vorliegende Richtlinienvorschlag keine Verbesserung“, heißt es in der Stellungnahme.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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